Möllenkamp: Fallstricke des Überstundenprozesses
Referent: Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Das Gerücht, der Arbeitgeber brauche im Überstundenprozess nur Anordnung und Ableistung von Mehrarbeit zu bestreiten, um der ergänzenden Vergütungsforderung zu entgehen, ist unzutreffender denn je. Durch einen langsamen, aber stetigen Wandel in der Rechtsprechung des BAG ist das Verfahren wegen Vergütung von Überstunden zwischenzeitlich wesentlich differenzierter zu beurteilen und die Erfolgsaussichten häufiger offen. Neue Impulse aus anderen Themenfeldern – etwa der Arbeitszeiterfassung – bieten zudem Anlass, verschiedene Aspekte des Überstundenprozesses auch im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast neu zu denken.
Das Seminar zeigt den aktuellen Stand im Überstundenrecht und passt neue Impulse bewertend in die Szenerie dieser häufigen Verfahrensart ein. Es geht hierneben auf die wichtige Frage ein, wann im Einzelfall Überstunden überhaupt wirksam angeordnet werden können.
Im Einzelnen:
• Überstunden, Mehrarbeit u.a. – Begrifflichkeiten des Überstundenrechts
• Vertragsänderung durch verstetigte Mehrarbeit?
• Anordnungsbefugnis und Anordnungsklauseln in der AGB-Kontrolle
• Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess – abgestuftes BAG-Modell
• Was muss genau zur ordnungsgemäßen Geltendmachung vorgetragen und dargestellt werden?
• Anordnung ausdrücklich, konkludent, durch Duldung
• Vergütungspflicht von Überstunden – Vergütungserwartung
• Neue Impulse durch die Reform des Nachweisgesetzes
• Dokumentation von Überstunden und Arbeitszeit
• Die neue Rechtsprechung zur Erfassungspflicht von Arbeitszeit – Auswirkungen auf den Überstundenprozess?
• Geltendmachungsstrategien im Arbeitnehmermandat
• Umgang mit Standardeinwendungen des Arbeitgebers
• Verfall durch (wirksame) Ausschlussklauseln
• u.v.a.m.
Fr., 10. November 2023: 7,5 Std. (3 x 2,5h) Arbeitsrecht an einem Tag - einzeln buchbar:
08.30-11.15 Uhr (2,5h) Möllenkamp: Fallstricke des Überstundenprozesses
11.30-14.15 Uhr (2,5h) Prof. Dr. Fuhlrott: Effektiver Geheimnisschutz im Arbeitsrecht
14.30-17.15 Uhr (2,5h) Prof. Dr. Ahrendt: Aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH