DUO Astrid Lente-Poertgen / Moritz Poertgen: Mieter im SGB II oder SGB XII als Glücksfall oder Niete Teil 1
Referenten-DUO: Astrid Lente-Poertgen, Vors. Ri'in am LSG a. D. und Moritz Poertgen, Mag. iur., BA, Essen
Es gibt kaum eine Schnittstelle von Zivil- und Sozialrecht, bei der umfassende Kenntnisse sowohl des Miet- als auch des Sozialrechts, aber auch taktische Überlegungen derart den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit bestimmen. Dies gilt sowohl für die Vertretung von Mietern, die laufend Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder die bislang nicht im Leistungsbezug stehen, aber wegen Mietschulden staatlicher Hilfe bedürfen, als auch für Vermieter, die Ansprüche gegen Mieter im Leistungsbezug durchsetzen wollen. Bei einem immer mehr umkämpften Wohnungsmarkt nimmt die Zahl der einschlägigen Mandate rapide zu. Mit den weiteren Fragestellungen befasst sich ausführlich Teil 2 der Veranstaltung am 4. April, 9.30 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Seminar will die fachübergreifenden Zusammenhänge beleuchten und anhand ausgewählter Fragestellungen fundierte Antworten auf besonders relevante Probleme aus der Alltagspraxis bieten.
zu Teil 1:
Zahlungsverzug ist die inzwischen häufigste Ursache der Beendigung von Wohnraummietverhältnissen. An dieser Schnittstelle von Miet- und Grundsicherungsrecht gilt es, in der anwaltlichen Beratung und Vertretung
von Mietern, die im Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe stehen, von Mietern, die bislang weder Bürgergeld noch Sozialhilfe bezogen haben, bzw. von Vermietern das Optimum für den Mandanten herauszuholen, indem staatliche Fürsorgeleistungen in Form der sog. Mietschuldenübernahme zu Gunsten des Mandanten generiert werden. Für den Mieter steht der Erhalt der bisherigen Wohnung im Vordergrund, aber auch die Frage der Belastung mit Rückzahlungsansprüchen gegenüber Jobcenter oder Sozialamt im Falle der Gewährung von Darlehen, für den Vermieter der Ausgleich der offenen Mieten, aber auch von Kosten und Gebühren und in diesem Kontext das „taktische Schwert“ der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung.
Das Seminar behandelt in strukturierter Form die wesentlichen Grundsätze und bietet eine Vielzahl von Praxistipps, jeweils aus Mieter- und Vermietersicht, für die anwaltliche Praxis und ist geeignet für einen Einstieg in die Problematik der Mietschuldenübernahme, aber auch für „Profis“:
Themenauswahl:
· Grundprinzipien staatlicher Fürsorgeleistungen
· Zuständigkeit von Jobcenter bzw. Sozialamt
· Definition der „Unterkunft“ im SGB II und XII
· Abgrenzung von Schulden zu aktuellen Aufwendungen für die Unterkunft und ihre Auswirkungen auf die richtige Umgangsweise
· Mietschuldenübernahme: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges (Kündigungserklärung – Kündigungsgrund) – Vermeidung von Fehlern
· Prüfungsmaßstäbe bei außerordentlicher fristloser Kündigung und (hilfsweiser) ordentlicher Kündigung
· Abwendungsmöglichkeiten der (wirksamen) außerordentlichen Kündigung durch den Mieter oder Dritte? = „Schonfristzahlung“ bzw. Verpflichtungserklärung des JC/SA
· „Doppelte“ Zahlungsverzugskündigung und der „Deal“ zwischen JC/SA und Vermieter – Welche Aspekte sind zu beachten? Fallstricke erkennen und vermeiden
· „Alter Schuh mit neuem Schnürriemen“ Nr. 1: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Kombination mit außerordentlicher fristloser Kündigung wegen rückständiger Betriebskostennachforderung
· „Alter Schuh mit neuem Schnürriemen“ Nr. 2: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Kombination mit außerordentlicher fristloser Kündigung wegen rückständiger Kautionsteilzahlungen
· Sozialrechtliche Voraussetzungen einer Mietschuldenübernahme in Zeiten des Bürgergeldgesetzes bei angespanntem Wohnungsmarkt – maßgeblicher Prüfungszeitpunkt – und sozialrechtliche Rechtsfolgen
· Realisierung des Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehns
Hinweis:
- Fr, 04. April 2025, 09:30-12:15 Uhr: DUO Astrid Lente-Poertgen / Moritz Poertgen: Mieter im SGB II oder SGB XII als Glücksfall oder Niete Teil 2