Dr. Zieglmeier: Rentnerbeschäftigung - Zeitgeringfügige Beschäftigung – Nettolohnoptimierung
Referent: Dr. Christian Zieglmeier, Präsident des Sozialgerichts Landshut
Der demografische Wandel wirkt sich erheblich auf die Arbeitswelt aus. Eine Folge ist, dass immer mehr Menschen auch nach Erreichen des Rentenalters arbeiten. Damit die Rentnerbeschäftigung für Arbeitgeber und Rentner zu einer Win-win-Situation wird, gibt das Seminar einen Überblick, was von Seiten des Arbeits- und Sozialrechts zu beachten ist. Ferner besteht in der betrieblichen Praxis ein immer größeres Bedürfnis – projektbezogen oder saisonal – berufliche Experten für einen begrenzten Zeitraum im Unternehmen zu beschäftigen. Auch hier müssen Personaler und ihre Berater die die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Besonderheiten beherrschen, damit die Beschäftigung nicht nachträglich zu einem finanziellen Desaster wird. Abgerundet wird das Seminar mit einem Hotspot der sozialrechtlichen Betriebsprüfung der Zulässigkeit von sog. Nettolohnoptimierungsmodellen. Aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen und einer Änderung der Rechtsprechung des BSG sind bestehende Modelle anzupassen, ansonsten drohen auch hier Beitragsnachforderungen in erheblichem Umfang.
A: Rentnerbeschäftigung
I. Arbeitsrechtliche Besonderheiten
- Unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse
- Arbeits- und sozialrechtliche Befristungsmöglichkeiten - Weiterbeschäftigung nach § 41 S. 3 SGB VI
- Minijob und freie Mitarbeit
II. Sozialrechtliche Besonderheiten
- Versicherungs- und Beitragspflicht trotz Rentenbezugs?
- Auswirkungen des Hinzuverdienstes auf die Rente – (Keine) Hinzuverdienstgrenzen
- Kürzung von Erwerbsminderungsrenten (§ 96a SGB VI)
- Auswirkungen der einer Rentnerbeschäftigung zu zahlenden Beiträge auf die Höhe der Rente
B: Sonstige zeitgeringfügige Beschäftigung
I. Abgrenzung zur entgeltgeringfügigen Tätigkeit
II. (Keine) Beitragspflicht – Kein starrer Hinzuverdienstdeckel
III. Zeitgrenzen (Eigenart der Beschäftigung oder vertragliche Zeitbegrenzung)
IV. Berufsmäßigkeit (großzügige Verwaltungshinweise)
C. Nettolohnoptimierungsmodelle
I. Unterschied: Entgeltumwandlung – On-Top-Vergütungen – Lohnverwendung
II. Neue „Zusätzlichkeit“ vom Gesetzgeber und vom BSG
III. Handlungsbedarf für Arbeitgeber - Welche Optimierungsbausteine sind anzupassen oder aufzugeben?
IV. Leistungsrechtliche Konsequenzen