Prof. Dr. Markus Gehrlein: Rechtsfolgen gescheiterter Gesellschaftsbeteiligungen (5 Zeitstunden)
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat) und Honorarprofessur an der Universität Mannheim
Kapitalanlagen erfreuen sich gerade in Zeiten geringer Zinsen einer großen Nachfrage. Leider sind nicht alle Empfehlungen seriös. Für den Anleger ist es bitter, wenn er sein Geld verliert. Es kann aber noch schlimmer kommen, wenn er weitergehenden Forderungen des Anlageunternehmens ausgesetzt ist, die vor oder nach Insolvenzeröffnung gegen ihn geltend gemacht werden. Mit diesen Fragenkreisen befasst sich das Seminar. Dabei werden insbesondere gesellschaftsrechtliche Haftungsfragen behandelt. Daneben werden auch insolvenzrechtliche Folgen einschließlich der Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung erörtert.
Schwerpunkte:
• Schadensersatz wegen durch Täuschung veranlasstem Gesellschaftsbeitritt
• Neueste Entwicklungen zur Prospekthaftung
• Ansprüche gegen die Gesellschaft
• Ansprüche gegen Gründungsgesellschafter
• Ausschluss von Gesellschaftern
• Verpflichtungen zu Nachzahlungen in die Kapitaleinlage
• Haftung der Kommanditisten
• -Erstattung gewinnunabhängiger Ausschüttungen
• Firmenbestattung: Zulässigkeit eines Insolvenzantrags, Schadensersatzpflichten
• Actio pro socio
• Beschränkung von Abfindungsansprüchen
• Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft
• Erstattung gewinnunabhängiger Ausschüttungen
• Schadensersatzansprüche des Anlegers
• Anfechtbarkeit von Gewinnauszahlungen nach § 134 InsO
• Anfechtbarkeit der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen § 135 InsO.
Prof. Dr. Markus Gehrlein gehörte dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bis zum Jahr 2021 an und ist Mitherausgeber sowie Autor des „Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht“, wo er das Anfechtungsrecht (§§ 129 bis 147 InsO) bearbeitet. Er ist neben Reinhard Bork Mitautor des im Jahr 2020 in 15. Auflage erschienenen Werks „Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung“. Ferner ist er Mitherausgeber und Autor des „Gehrlein/Born/Simon, GmbHG“.
Im Einzelnen folgt.
Selbstverständlich wird zwischenzeitlich ergangene neue Rechtsprechung berücksichtigt.