DUO Fleindl/Haumer: Update ZPO II - Berufung (5 Zeitstunden)
Referenten: DUO
Christine Haumer, Richterin am Oberlandesgericht München (28. Senat, Senat für Baurecht) und
Hubert Fleindl, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, davor langjähriger Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München I sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen
Verfahrensführung im Miet- und Bauprozess erfordert besondere forensische Fähigkeiten. Es gibt eine Vielzahl spezifischer prozessualer Fallgestaltungen, die im Miet- oder Bauprozess zu beachten und vor allen Dingen zu beherrschen sind. Dies gilt insbesondere für die Berufung mit der nur eingeschränkten Möglichkeit zur Fehlerkontrolle der ersten Instanz. Unsere Referenten verschaffen Ihnen in diesem stets auf dem aktuellsten Stand gehaltenen Seminar das notwendige Rüstzeug um sicher und souverän auch die zweite Instanz zu bewältigen. Dabei profitieren Sie nicht nur vom hohen juristischen Niveau und ausgeprägten praktischen unserer Referenten, sondern auch von einem abwechslungsreichen und unterhaltsamen Vortragsstil.
Das Seminar ZPO II vermittelt Ihnen in 5 Stunden aktuelle Probleme des Miet- und Bauprozesses in der Zweiten Instanz, insbesondere werden erörtert:
I. Zulässigkeit der Berufung:
o Beschwer und Beschwerdegegenstand in Miet- und Bauprozessen
o Umfang der Rechtskraft bei vorangegangenen Streitigkeiten
o Berufungsschrift und notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung
o Behandlung von Fristverlängerungsanträgen
o Umgang mit besonderen Rügen und neuer Tatsachenvortrag im Berufungsverfahren
o Angriffe auf die Beweiswürdigung der 1. Instanz
II. Berufungsverfahren:
o Besondere Schwerpunkte wie Anschlussberufung, Klageänderungen und Widerklagen in 2. Instanz
o Wiederholung der Beweisaufnahme
o Säumnisverfahren
o Beschlusszurückweisung und Berufungsurteil
o Aspekte des Räumungsschutzes und vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung
o Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Berufungsgerichts
Wegen der fachanwaltschaftsbezogenen Inhalte können sowohl Fachanwälte für Baurecht als auch Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht jeweils fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO nachweisen. Wer beide Fachanwaltstitel besitzt, kann fünf Stunden beliebig verteilen.