Tim Günther: Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil I (5 Zeitstunden)
Referenten: Rechtsanwalt Tim Günther, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Partner der Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB Wirtschafts- & Berufsrecht, Hannover
Kenntnisse im Berufsrecht gehören seit dem 1.8.2022 zu den Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft. Diese Kenntnisse müssen spätestens ein Jahr nach der Zulassung durch eine Teilnahme an einer 10-stündigen Fortbildung zum anwaltlichen Berufsrecht nachgewiesen werden.
Das LIVE ONLINE Seminar zu den Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts vermittelt praxisnah und kompakt die wesentlichen Kenntnisse und Inhalte der BRAO und BORA und stellt dar, welche Prinzipien für die tägliche anwaltliche Arbeit gelten. Es dient als Nachweise der anwaltlichen Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO in Verbindung mit § 5a BORA („Kenntnisse im Berufsrecht“).
Dabei werden alle Bereiche, welche die Gesetzesbegründung zu § 43f BRAO (BT-Drs. 19/30516 S. 45) und der neue § 5a BORA vorgeben, ausführlich behandelt:
Insbesondere werden die Organisation des Berufs (Kammerwesen und Gerichtsbarkeit einschließlich Berufsaufsicht und berufsrechtliche Sanktionen), die Grundpflichten des Rechtsanwalts (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit - einschließlich der prozessualen Folgen für Zeugnisverweigerung und Beschlagnahme -, Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, Pflichten beim Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten, Fortbildung), die Aufklärungs- und Informationspflichten (unter anderem zur Vergütung) gegenüber der Mandantschaft sowie Grundzüge des anwaltlichen Haftungsrechts dargestellt und anhand praktischer Fälle erläutert. Auch die Regelungen der BORA werden vollständig beleuchtet.
Im Einzelnen:
Teil I:
• Organisation des Berufs (Kammerwesen und Gerichtsbarkeit einschließlich Berufsaufsicht und berufsrechtliche Sanktionen)
• Grundpflichten des Rechtsanwalts (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit - einschließlich der prozessualen Folgen für Zeugnisverweigerung und Beschlagnahme -, Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, Pflichten beim Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten, Fortbildung; §§ 43, 43a BRAO, §§ 2 bis 5a BORA)
Teil II:
• Aufklärungs- und Informationspflichten (unter anderem zur Vergütung) gegenüber der Mandantschaft
• Besondere Berufspflichten nach den §§ 43b ff. BRAO, §§ 6 bis 33 BORA
• Grundzüge des anwaltlichen Haftungsrechts
Die 10-stündige Pflicht-Fortbildung zum anwaltlichen Berufsrecht bieten wir in 2 Teilen á 5 h wie folgt an:
je 5 h 178,- Euro, d.h. insgesamt für 10 h 356,- Euro (jeweils zzgl. ges. USt)