Dr. Kemper: Jahresrückblick und Vorschau: Familienrecht im Wandel 2021-2023
Referent:
Dr. Rainer Kemper, Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster
Der stetige gesellschaftliche Wandel führt immer wieder zu Änderungen im Familienrecht. Das Jahresende ist eine gute Gelegenheit, auf die stattgefundenen und kommenden Veränderungen zu schauen und deren Kontext zu betrachten. In dem Seminar sollen Gegenstände sein:
I. Ausblick auf die Pläne der Ampelkoalition
II. Neue Gesetze 2021 -2023
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021, BGBl. 2021 I S. 882, in Kraft ab 1.1.2023: „Die große Paragraphenwanderung“: komplette Restrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Einführung eines Notvertretungsrechts unter Ehegatten
Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (VersAusglRÄndG) v. 12.5.2021, BGBl. 2021 I S. 1085: neue Regeln für den externen (Addition aller bei einem betr. Versorgungsträger bestehenden Anrechte) und den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (optionaler schuldrechtlicher Ausgleich bei Wertveränderungen nach Ehezeitende)
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.6.2021, BGBl. 2021 I S. 2099; Geltung ab 1.7.2021: Erstreckung des Schutzgutes in § 1361b BGB und § 2 GewSchG auf die sexuelle Selbstbestimmung
Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder v. 16.6.2021, BGBl. 2021 I S. 1810; Geltung ab 1.7.2021, (Neuordnung der Verfahrensbeistandschaft, Einführung einer Aus- und Fortbildungspflicht, §§ 158 ff. FamFG)
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung v. 12.5.2021, BGBl. 2021 I 1082, in Kraft seit 22.5.2021: Verbot geschlechtsangleichender Operationen und Behandlungen bei Minderjährigen
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. 2021 I S. 1444; Geltung ab 10.06.2021: Reform des gesamten Kinder- und Jugendhilferechts, Pflegekindschaftsverhältnisse
Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) v. 21.12.2020, BGBl. 2020 I S. 3229; Geltung ab 01.01.2023: Heraufsetzung des in § 1835a BGB genannten Betrages auf das 17fache
ImmoWertV vom 14.7.2021, ersetzt die ImmoWertV v.19.05.2010 gilt für alle Gutachten über den Wert von Immobilien – unabhängig vom Stichtag –, die nach dem 01.01.2022 erstellt werden
Reform des Transsexuellenrechts
Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid
III. Rückblick: Änderungen 2020
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien v. 19.3.2020, BGBl. 2020 I S. 541; Geltung ab 31.3.2020: Adoption durch nicht verheiratete Paare, neues IPR im Adoptionsrecht,
Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) v. 12.2.2021, BGBl. 2021 I S. 226; Geltung ab 1.4.2021: Neuordnung des g
Der Referent, Herr Dr. Rainer Kemper, ist dauerhafter Verwalter einer Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familien- und Erbrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichen auf diesen Gebieten einen Namen gemacht. 2017 ist seine in vielen Besprechungen der ersten Auflage gelobte Monographie zum neuen Versorgungsausgleich (Das Mandat in Familiensachen – Versorgungsausgleich, Anwaltsverlag) in zweiter Auflage erschienen. Hinzuweisen ist auch auf seine Kommentierungen zum gesamten Familienrecht im Handkommentar BGB (Nomos Verlag, 10. Auflage 2019) sowie auf seine Kommentierungen in Rahm/Künkel, Handbuch des Familien-und Familienverfahrensrechts (Otto Schmidt Verlag) und in Saenger, Handkommentar ZPO, Nomos-Verlag, 8. Aufl. 2019. Außerdem ist Dr. Kemper Mitherausgeber und Autor des Handkommentars Familienverfahrensrecht (Nomos Verlag, 3. Aufl. 2015) und Herausgeber des Handbuchs zum Familien- und Familienverfahrensrecht, das von Rahm/Künkel begründet wurde (Otto Schmidt Verlag). Er gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Familie und Recht“ an und ist ständiger Mitarbeiter des „Familienrechts-Beraters“ und der „Neuen Zeitschrift für Familienrecht“. Seit vielen Jahren ist Dr. Kemper in der Anwaltsfortbildung tätig.
Fr., 16. Dezember 2022: 10 Std. (4 x 2,5h) Familienrecht an einem Tag - einzeln buchbar:
08.00-10.30 Uhr (2,5h) Dr. Viefhues: Update Unterhaltsrecht Kompakter Jahresrückblick 2022
10.45-13.45 Uhr (2,5h) Dr. Roßmann: Update Güterrecht Jahresrückblick 2022
14.00-16.45 Uhr (2,5h) Götsche: Die wichtigsten Entscheidungen in 2022 zu Sorge/ Umgang, VA, Familienrechtliche Bezüge zum Sozialrecht
17.00-19.30 Uhr (2,5h) Dr. Kemper: Jahresrückblick und Vorschau: Familienrecht im Wandel 2021-2023