Sie vertreten anwaltlich die Interessen
• von Beziehern staatlicher Fürsorgeleistungen (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende) bzw.
• von Mandanten, die aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage oder Trennung vor einem solchen Bezug stehen, zur Miete wohnen bzw. in ihrer Eigentumswohnung, im eigenen Haus leben, bzw.
• von Vermietern, die an den genannten Personenkreis Wohnraum vermieten bzw. vermieten wollen?
Dann stellen sich oft Fragen zur Schnittstelle Sozialrecht / Miet- bzw. Wohnungseigentumsrecht / Familienrecht, ohne deren Kenntnis Sie keine umfassende Beratung leisten können! Die zum 01.01.2023 geplante Einführung des sog. Bürgergeldes enthält gravierende Änderungen, die zT in ihren Auswirkungen drastisch sind.
Im Einzelnen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf seiner Homepage als "eye-catcher" auf das geplante neue Bürgergeld hin:
"Bürgergeld: Starkes Signal für Sicherheit und Respekt
Mit dem Bürgergeld-Gesetz bringt die Bundesregierung zentrale Regelungen zur Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe auf den Weg. Das bedeutet: Deutliche Verbesserungen bei den Regelbedarfen, Einkommens-freibeträgen, Weiterbildungsmöglichkeiten, im Eingliederungsprozess und bei den Anspruchsvoraussetzungen."
Das LIVE ONLINE Seminar behandelt in Form einer strukturierten Übersicht die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis:
• Neuregelung zur Erreichbarkeit bei Ortsabwesenheit
• Angleichung der Regelungen zum laufenden und Einmaleinkommen; Bildung eines sog. Verteilzeitraumes nur noch bei Nachzahlungen mit zwingendem Beginn im Zuflußmonat
• Neuregelung in § 11a SGB II bei Aufwandsentschädigungen und Mutterschaftsgeld sowie Einnahmen von Schülern
• zahlreiche Änderungen bei den Absetzbeträgen, § 11b SGB II
• Einführung einer Karenzzeit beim Vermögen mit zahlreichen weiteren massiven Änderungen bis zur Übertragung nicht ausgeschöpfter Absetzbeträge einzelner Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf andere
• Änderungen bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten mit Abschlägen einschließlich geänderter Mitwirkungsregelungen
• Einführung einer sog. Karenzzeit vor Einleitung von Kostensenkungsmaßnahme bei den Wohn- und Heizkosten, auch bei Versterben eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft
• Einführung eines Mindestbetrages bei Erstattungsforderungen
• Ergänzungen der §§ 60, 66, 67 SGB I bei Mitwirkungsverlangen in Bezug auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (gestrichen im Kabinettsbeschluss)
• Änderungen bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung
• Änderungen bei Sanktionen