Astrid Lente-Poertgen: Das neue Bürgergeld – neue Weichen für die Arbeits- und Sozialrechtler
Referentin: Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen
Sie vertreten anwaltlich die Interessen
• von Beziehern staatlicher Fürsorgeleistungen (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende) bzw.
• von Mandanten, die aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage oder Trennung vor einem solchen Bezug stehen, zur Miete wohnen bzw. in ihrer Eigentumswohnung, im eigenen Haus leben, bzw.
• von Mandanten, die einen arbeitsrechtlichen Konflikt mit dem Arbeitgeber ausfechten und aktuell Bürgergeld beziehen oder in naher Zukunft beziehen werden und müssen zB beim Aushandeln von Abfindungen die sozialrechtlichen Konsequenzen mit einbeziehen?
Dann stellen sich oft Fragen zur Schnittstelle Sozialrecht / Arbeitsrecht, ohne deren Kenntnis Sie keine umfassende Beratung leisten können! Die zum 01.01.2023 geplante Einführung des sog. Bürgergeldes enthält gravierende Änderungen, die zT in ihren Auswirkungen drastisch sind.
Im Einzelnen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf seiner Homepage als "eye-catcher" auf das geplante neue Bürgergeld hin:
"Bürgergeld: Starkes Signal für Sicherheit und Respekt
Mit dem Bürgergeld-Gesetz bringt die Bundesregierung zentrale Regelungen zur Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe auf den Weg. Das bedeutet: Deutliche Verbesserungen bei den Regelbedarfen, Einkommensfreibeträgen, Weiterbildungsmöglichkeiten, im Eingliederungsprozess und bei den Anspruchsvoraussetzungen."
Das Seminar behandelt in Form einer strukturierten Übersicht die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis:
• Angleichung der Regelungen zum laufenden und Einmaleinkommen; Bildung eines sog. Verteilzeitraumes nur noch bei Nachzahlungen mit zwingendem Beginn im Zuflussmonat mit gravierenden Auswirkungen zB auf die Anrechnung von Abfindungen, Nachzahlungen von Arbeitsentgelt etc.
• Neuregelung in § 11a SGB II bei Aufwandsentschädigungen und Mutterschaftsgeld sowie Einnahmen von Schülern
• zahlreiche Änderungen bei den Absetzbeträgen beim Einkommen, § 11b SGB II
• Einführung einer Karenzzeit beim Vermögen mit zahlreichen weiteren massiven Änderungen bis zur Übertragung nicht ausgeschöpfter Absetzbeträge einzelner Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf andere
• Änderungen bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten mit Abschlägen einschließlich geänderter Mitwirkungsregelungen
• Einführung einer sog. Karenzzeit vor Einleitung von Kostensenkungsmaßnahme bei den Wohn- und Heizkosten, auch bei Versterben eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft
• Einführung eines Mindestbetrages bei Erstattungsforderungen
• Ergänzungen der §§ 60, 66, 67 SGB I bei Mitwirkungsverlangen in Bezug auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (gestrichen im Kabinettsbeschluss)
• Änderungen bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung
• Änderungen bei Sanktionen, betreffend die einzelnen Sanktionstatbestände, Höhe, Dauer der Sanktionen und Verfahrensrecht