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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE Seminar: DUO Dr. Weyde/Winkelmann: Alles zu § 142 StGB aus rechtlicher und technischer Sicht (5 Zeitstunden)

Seminar-Kennziffer:

DUO Dr. Weyde/Winkelmann: Alles zu § 142 StGB aus rechtlicher und technischer Sicht (5 Zeitstunden)

Referenten: zum technischen Teil: Dr. Michael Weyde, Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden; zum rechtlichen Teil: Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin


Nach der polizeilichen Statistik soll sich bei fast 10% aller polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Das Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach §142 StGB, im Volksmund als „Unfallflucht“ bezeichnet, ist somit ein Massendelikt, mit dem jeder Rechtsanwalt, der im Verkehrsrecht tätig ist, irgendwann einmal zu tun haben wird. Aber nicht jeder, der einen Unfallort verlässt, ohne dass er Angaben über seine Beteiligung gemacht hat, hat das Anstoßereignis bemerkt. Gerade mit schweren Fahrzeugen wie SUV und vor allem mit größeren Lkw können massive Schäden an Pkw erzeugt werden, die vom verursachenden Fahrzeugführer gar nicht wahrgenommen werden, und zwar weder kollisionsmechanisch, also über den Tastsinn oder das Gleichgewichtsorgan im Mittelohr, den Vestibularapparat, noch optisch oder akustisch. Dennoch werden viele Verfahren eingeleitet und nicht selten wird die Fahrerlaubnis des vermeintlichen Verursachers nach § 69a StPO vorläufig entzogen. Ob es sich lohnt, gegen den § 111a StPO Beschluss vorzugehen, bedarf nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern auch technisches Wissen, und zwar nicht nur zur Bemerkbarkeit, sondern auch zur Höhe des angeblich verursachten Schadens. Das für die optimale Verteidigung erforderliche Wissen wird in dem interdisziplinären Seminar anhand von praktischen Fallbeispielen sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht von den beiden Referenten im Detail vermittelt.


Neben den strafrechtlichen Komponenten wird in diesem LIVE ONLINE Seminar auch auf die zivilrechtlichen Folgen einer „Unfallflucht“ eingegangen, denn immer mehr Regressverfahren werden sowohl von den Haftplicht- als auch Rechtsschutzversicherungen angestrebt, wenn der Mandant sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll.


Zum technischen Teil (Dr. Weyhe):

Im Einzelnen:

•    War der Mandant wirklich beteiligt? - Prüfung der Schadenkompatibilität!

•    Was kann der Mensch theoretisch wahrnehmen? - akustisch, optisch, taktil, vestibulär  (Weber-Fechner Gesetz)

•    Konnte der Mandant in der konkreten Situation den Anstoß wahrnehmen? (Ablenkung, Einfluss des Alters, Reizüberlagerung, Geräuschmaskierung, Intoxikation etc.)

•    Wie hoch ist der tatsächlich vom Mandanten erzeugte Schaden? (Relevante Schadenhöhe, Abrechnung von Fremdschäden, überzogene Schadengutachten etc.)


Zum rechtlichen Teil (Winkelmann):

Schnell kann ein „Parkrempler“ einen bedeutenden Fremdschaden bedeuten, für den die Mandantschaft die Fahrerlaubnis als gesetzlichen Regelfall nach § 69 StGB, iVm. § 111a StPO noch schneller vorläufig entzogen werden kann. Unabhängig von dem mitunter schwierigem Vorsatznachweis sind bei der „Unfallflucht“ auch rechtliche Probleme keine Seltenheit. Dem widmet sich der rechtliche Teil des Seminars, insbesondere:

•    Auslegung des Unfallbegriffs

•    Begriff der Unfallbeteiligung

•    Verpflichtungen des Unfallbeteiligten

•    „berechtigtes“ und „entschuldigtes“, „unvorsätzliches“ Entfernen

•    die „Nachholpflicht“


Im rechtlichen Teil werden neben der Sicht der Strafverfolgungsbehörden auch Strategieansätze für die Verteidigung bei Täteridentifizierung durch Wahllichtbildvorlagen, zum Einlassungsverhalten  vor und während der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen aufgezeigt.


Unser Preis für 5h-LIVE ONLINE Seminare:

€ 178,- zzgl. ges. Umsatzsteuer
Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche!

Umfang
LIVE ONLINE Seminar 5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren!
Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht!

Flexibilität
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
Flexibler geht es kaum!

Effizienz
Hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
Tagesaktuell und interaktiv
Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!

Unser Zeitplan für dieses LIVE ONLINE Seminar:

13.00 bis 14.45 Uhr Unterricht
14.45 bis 15.00 Uhr Pause
15.00 bis 16.45 Uhr Unterricht
16.45 bis 17.00 Uhr Pause
17.00 bis 18.30 Uhr Unterricht

5 Stunden Unterricht

Warum mit ZOOM?


Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

    Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

    Anwesenheitsnachweis:
    Sie müssen dreimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
    Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel0049 228 919 11 19.

    Zertifikat:
    Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.