Prof. Dr. Staudinger: Update im Verkehrsversicherungsrecht, insb. im grenzüberschreitenden Kontext
Referent:
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht, Universität Bielefeld, u.a. Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT) und Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Der Referent,
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages sowie Präsident des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht, behandelt die Problemstellungen, welche sich insbesondere bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen ergeben. Bei derartigen Unfällen im Ausland sind zunächst die Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie des anwendbaren Rechts zu klären. Überdies weist das materielle Recht der einzelnen ausländischen Rechtsordnungen gravierende Unterschiede zum hiesigen Recht auf, welche es zu kennen und zu beachten gilt.
Der Dozent analysiert die aktuelle Judikatur zu Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug, insbesondere die einschlägigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes.
Im Einzelnen:
• Aktuelles zum Internationalen Zivilverfahrensrecht:
- Im Kontext der Direktklage: EuGH, Urt. v. 30.6.2022 – C-652/20 und EuGH, Urt. v. 20.5.2021 – C-913/19
• Brexit und seine Auswirkungen für das Verkehrs- wie Versicherungsrecht
• Entscheidungen zu grenzüberschreitenden Unfällen mit Gespannen und zur neuen nationalen Rechtslage: BGH, Urteil v. 5.5.2021 – IV ZR 147/20
• Aktuelles zum Thermofenster
- Seit dem 2. Juni 2022 liegen die Schlussanträge der Generalanwaltschaft in der Rechtssache C-100/21 vor. Hierzu auch LG Frankfurt am 21. Juli 2022 (2-17 O 141/21)
• Neue Entscheidung zum Widerruf und Widerrufsjoker
- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2021 (C-33/20 u.a.); im Nachgang OLG Stuttgart, 2. November 2021, 6 U 32/19 und BGH, Vorlagebeschluss vom 31. Januar 2022, XI ZR 113/21 u.a.
- Bei Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung etwa: Vorlagebeschluss des OLG München, 21. Juni 2022, 32 U 557/22.
• Entscheidungen zum Hinterbliebenengeld
- BGH, Urteil v. 8.2.2022 – VI ZR 3/21
Auf jeden Fall wie gewohnt: kompakt, verständlich, kurzweilig, unverwechselbar!