In diesem LIVE ONLINE Veranstaltung werden besonders wichtige, in jüngerer Zeit veröffentlichte Entscheidungen aus dem Bereich der Personenversicherung vorgestellt, kritisch bewertet, im größeren Kontext beleuchtet und mit Ihnen diskutiert. Selbstverständlich werden aktuelle Entscheidungen kurzfristig aufgenommen.
1. Private Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung wird ein - für den Anwalt besonders wichtiges – aktuelles Urteil des BGH von Ende 2022 im Fokus stehen, mit dem der BGH zum Rückforderungsrisiko bei einer Klage des VN auf Neubemessung entschieden hat. Daneben wird es um jüngere Entscheidungen zu „klassischen Themen und Fallstricken“ aus dem Bereich der „Invaliditätsleistungen“ und „Unfallrenten“ (Voraussetzungen und Bemessung unfallbedingter Invalidität) gehen. Im Einzelnen werden u.a. folgende Entscheidungen besprochen werden (wobei natürlich auch hier gilt, dass aktuelle Entscheidungen kurzfristig aufgenommen werden):
• BGH v. 2.11.2022: Rückforderungsrisiko bei einer Klage des VN auf Neubemessung
• OLG Dresden v. 18.5.2022, OLG Frankfurt v. 16.3.2022, OLG Saarbrücken v. 22.2.2022 - Invalidität und „Invaliditätsfristen“, insbesondere rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung (Anforderungen; Versäumen ggf. unschädlich nach § 186 S. 2 VVG, § 242 BGB):
• OLG Frankfurt v. 26.1.2022 - Treuwidriges Berufen auf Fristablauf bei missverständlichem Vordruck des VR?
2. Private Krankentagegeldversicherung
Hier sollen uns aufgrund aktueller Entscheidungen folgende Themen besprochen werden:
• Wann liegt bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vor? Z.B. LG Dortmund v. 1.7. 2021 (Arbeitsunfähigkeit bei weitgehend wiederhergestellter Flugtauglichkeit eines Piloten?)
• Wann entfällt die Versicherungsfähigkeit? Z.B. KG v. 14.9./2.11.2021 (Wegfall der Versicherungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit?)
• Eintritt von Berufsunfähigkeit: Folgen und Voraussetzungen – OLG Saarbrücken v. 16.6.2021
• Krankentagegeld und Herabsetzungsrecht des VR: Wirksamkeit einer Klauselersetzung bei - nach der Rspr. des BGH (6.7.2016 – IV ZR 44/15) - intransparenten Klauseln – z.B. OLG Köln v. 7.12.2021
3. Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der BGH in jüngerer Zeit eine neue Rechtsschutzmöglichkeit des VN beim befristeten Anerkenntnis des VR geschaffen. Diese folgt aus den grundlegenden Entscheidungen des BGH v. 9.10.2019, 23.2.2022 und 31.8.2022 zu den Anforderungen an die Wirksamkeit eines befristeten Anerkenntnisses und den Folgen unwirksamer Befristung. Aber auch mit der die anwaltliche und gerichtliche Praxis immer wieder beschäftigende Frage, welche Anforderungen an den Nachweis von Berufsunfähigkeit wegen Schmerzen, „psychischer Erkrankungen“, Erschöpfung („CFS“, „Long-Covid“) zu stellen sind, werden wir uns anhand aktueller Rechtsprechung befassen.
U.a. folgende Entscheidungen sollen besprochen werden:
• BGH v. 23.2.2022 – Kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis möglich! Und nun?
• OLG Bamberg v. 10.5./30.6.2021 – Befristetes Anerkenntnis oder „uno-actu“-Entscheidung?
• OLG Braunschweig v. 25.10.2021 – Befristetes oder unbefristetes Anerkenntnis? Anforderungen an eine ordnungsgemäße Einstellungsmitteilung
• OLG Jena v. 2.10.2020 – Wirksam befristetes Anerkenntnis?
• OLG Dresden v. 16.11.2021 - - Zeitpunkt der Leistungsfreiheit in der Nachprüfung
• OLG Nürnberg v 31.1.2022 - Anforderungen an die Verweisung in der Nachprüfung
• BU eines selbständigen Friseurs wegen Handschmerzen? Zumutbare Umorganisation bei bis zu 10 festangestellten Friseuren und insgesamt 15-19 Mitarbeiter? - OLG Dresden v. 22.2.2022
• Nachweis von BU wegen chronischer Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren - OLG Frankfurt v. 23.2.2022