Edmund Schmitt: Update Versicherungsprozessrecht, Teil III
Referent: Edmund Schmitt, Vorsitzender Richter am OLG Köln („Versicherungssenat“) a.D. und Dozent an der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Das an den Praktiker gerichtete Seminar behandelt wichtige Themen und
Besonderheiten des Versicherungsprozesses, die für den Erfolg der
Rechtsverfolgung und -verteidigung von Bedeutung sein können.
Prozessuale
Vorüberlegungen wie etwa die Wahl des Gerichtsstandes und die richtige
Klageart unter Berücksichtigung der verschiedenen Versicherungssparten,
Fragen der aktiven und passiven Prozessführungsbefugnis, prozessuale und
materielle Besonderheiten der Versicherung für fremde Rechnung werden
ebenso behandelt wie die Themen Darlegungs- und Beweislast im
Versicherungsprozess sowie Beweismittel, Beweiswürdigung und
Beweismaßabsenkung.
Anhand von praktischen Fällen insbesondere
aus dem Bereich des Sachversicherungsrechts werden mögliche Strategien
aufgezeigt und wichtige, für den Prozesserfolg oft entscheidende
Weichenstellungen erläutert. Im Einzelnen:
Teil III:• Darlegungs- und Beweislast im Versicherungsprozess (Obliegenheiten, Risikoausschlüsse, sekundäre Behauptungslast)
• Anforderungen an einen substantiierten Sachvortrag (Verstoß gegen Art. 103 GG?)
• Beweismittel im (Zivil-) Versicherungsprozess (Strengbeweismittel - §§ 355 ff. ZPO, insb. Beweis durch Sachverständige)
Teil I:
• Wahl des Gerichtsstandes, insb. entschiedene und offene Streitfragen zum Gerichtsstand nach § 215 VVG
•
Die richtige Klageart unter Berücksichtigung der verschiedenen
Versicherungssparten (insb. in der Haftpflicht-, Rechtschutz- und
Krankheitskostenversicherung)
• Wie lautet der richtige Klageantrag?
• Das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG
Teil II:• Aktive und passive Prozessführungsbefugnis
• prozessuale und materiell-rechtliche Besonderheiten der Versicherung für fremde Rechnung (Beispiel: Kfz.-Leasingvertrag)
• Gewillkürte und gesetzliche Prozessstandschaft
Teil IV:• Beweiswürdigung und Beweismaß
• Beweismaßabsenkungen in den Entwendungsfällen
•
Beweiserleichterungen im Rückforderungsprozess des Versicherers bei
Vortäuschung des Versicherungsfalls, bei Obliegenheitsverletzungen? –
qualifizierter/einfacher Leistungsvorbehalt des VR
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