Dr. Kemper: Bewertungen im Güterrecht – von Stichtagen, latenten Steuern, Kapitalwerten und Bewertungsmethoden
Referent:
Dr. Rainer Kemper, Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster
In Zugewinn- und Versorgungsaugleich gelten jeweils das Ehezeitprinzip und der Halbteilungsgrundsatz. Berücksichtigt werden dürfen also nur Vermögenspositionen, die in der Zeit der gemeinschaftlichen Ehe entstanden bzw. ausgebaut worden sind, und diese Positionen sind hälftig zu teilen bzw. im Ausgleich in der Weise zu berücksichtigen, dass die Hälfte des Wertzuwachses in der Ehezeit ausgeglichen wird. Dabei wird in der Praxis (gerade auch beim güterrechtlichen Ausgleich) vernachlässigt, dass die Höhe des Ausgleichs entscheidend dadurch bestimmt wird, was als Ehezeitanteil vor der Teilung ermittelt worden ist. In dem Seminar sollen deswegen die Grundlagen der Ermittlung und Bewertung von Vermögenswerten dargestellt und mögliche Fehlerquellen diskutiert werden – ohne dass das aber in zu viel Mathematik ausartet. Die neuere Rechtsprechung des BGH zu Bewertungsfragen wird dabei ausführlich erörtert.
Im Einzelnen werden behandelt:
• Die Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich am Beispiel von Immobilien – Rechtsgrundlagen, Verfahren und steuerrechtliche Aspekte (unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zu latenten Steuern), gegenübergestellt der Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts und seiner Bedeutung im Versorgungsausgleich,
• Die Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauchsrechten und anderen dauernden Grundstücksbelastungen (gleitender Vermögenserwerb),
• Stichtage im Zugewinnausgleich (denen im VA gegenübergestellt),
• Die Kappungsgrenze im Zugewinnausgleich,
• Systemübergreifende Vereinbarungen über Zugewinn- und Versorgungsausgleich,
• Die Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts und seine Bedeutung im Versorgungsausgleich,
• Geringwertige Anrechte im Versorgungsausgleich,
• Gefahren der externen Teilung.
Der Referent, Herr Dr. Rainer Kemper, ist dauerhafter Verwalter einer Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familien- und Erbrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichen auf diesen Gebieten einen Namen gemacht. 2017 ist seine in vielen Besprechungen der ersten Auflage gelobte Monographie zum neuen Versorgungsausgleich (Das Mandat in Familiensachen – Versorgungsausgleich, Anwaltsverlag) in zweiter Auflage erschienen. Hinzuweisen ist auch auf seine Kommentierungen zum gesamten Familienrecht im Handkommentar BGB (Nomos Verlag, 10. Auflage 2019) sowie auf seine Kommentierungen in Rahm/Künkel, Handbuch des Familien-und Familienverfahrensrechts (Otto Schmidt Verlag) und in Saenger, Handkommentar ZPO, Nomos-Verlag, 8. Aufl. 2019. Außerdem ist Dr. Kemper Mitherausgeber und Autor des Handkommentars Familienverfahrensrecht (Nomos Verlag, 3. Aufl. 2015) und Herausgeber des Handbuchs zum Familien- und Familienverfahrensrecht, das von Rahm/Künkel begründet wurde (Otto Schmidt Verlag). Er gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Familie und Recht“ an und ist ständiger Mitarbeiter des „Familienrechts-Beraters“ und der „Neuen Zeitschrift für Familienrecht“. Seit vielen Jahren ist Dr. Kemper in der Anwaltsfortbildung tätig.