Dr. Kemper: Die Reform des Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 – Weichenstellungen für Familien- und Erbrechtler
Referent:
Dr. Rainer Kemper, Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 werden alleine im BGB mehr als 150 Paragrafen geändert, dazu weitere u.a. aus dem FamFG, der BNotO und den SGB - das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuungsorganisationsgesetz mit Registrierungsverordnung, ein gesetzliches Ehegattenvertretungsrecht wird ebenfalls eingeführt. Die Änderungen haben direkte sowie indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht, das Vorsorgerecht und das weitere Familienrecht.
Im Einzelnen werden behandelt:
Neue Systematik des gesamten Vormundschafts- und Betreuungsrechts
• „Die große Paragrafenwanderung“
• Vom Vorrang der Vormundschaft zum Vorrang der Betreuung
• Aufspaltung der Pflegschaften
Stärkung der Rolle der Betreuungsbehörde
• Andere Hilfen
• Gestärkte Rolle im Verfahren
• Registrierung von Berufsbetreuern mit Eignungs- und Fachkundenachweis
Neues Vergütungsrecht
Neues IPR
Zahlreiche Änderungen des materiellen Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Abschaffung des Gegenvormunds
Sicherstellung der persönlichen und fachlichen Eignung von Vormund und Betreuer durch ein Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer mit Überprüfung von
• Zuverlässigkeit und
• Schulungsnachweisen
Leitbildwechsel: Vom Wohl des Betreuten zur Durchsetzung der Wünsche des Betreuten (§ 1821 BGB)
Subsidiarität: Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche bei der Betreuung
Neustrukturierung der Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer
• Unterscheidung Anlagevermögen / Verfügungsvermögen
• Neuordnung der mündelsicheren Anlagen
• Abkehr vom Bargeldprinzip
• Neuordnung der Genehmigungserfordernisse
Einführung eines Ehegattennotvertretungsrecht
Der Referent, Herr Dr. Rainer Kemper, ist dauerhafter Verwalter einer Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familien- und Erbrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichen auf diesen Gebieten einen Namen gemacht. 2017 ist seine in vielen Besprechungen der ersten Auflage gelobte Monographie zum neuen Versorgungsausgleich (Das Mandat in Familiensachen – Versorgungsausgleich, Anwaltsverlag) in zweiter Auflage erschienen. Hinzuweisen ist auch auf seine Kommentierungen zum gesamten Familienrecht im Handkommentar BGB (Nomos Verlag, 10. Auflage 2019) sowie auf seine Kommentierungen in Rahm/Künkel, Handbuch des Familien-und Familienverfahrensrechts (Otto Schmidt Verlag) und in Saenger, Handkommentar ZPO, Nomos-Verlag, 8. Aufl. 2019. Außerdem ist Dr. Kemper Mitherausgeber und Autor des Handkommentars Familienverfahrensrecht (Nomos Verlag, 3. Aufl. 2015) und Herausgeber des Handbuchs zum Familien- und Familienverfahrensrecht, das von Rahm/Künkel begründet wurde (Otto Schmidt Verlag). Er gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Familie und Recht“ an und ist ständiger Mitarbeiter des „Familienrechts-Beraters“ und der „Neuen Zeitschrift für Familienrecht“. Seit vielen Jahren ist Dr. Kemper in der Anwaltsfortbildung tätig.