Wolfgang Wellner: Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden, Teil II
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Der Referent,
Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a. D., war rund 20 Jahre Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats und ist seit Oktober 2019 als Rechtsanwalt tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich des Schadensersatzrechts, wo er vorwiegend auf Revisionsebene beratend tätig ist. Er ist langjähriger Referent im Schadensersatzrecht und - neben anderen Publikationen - Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars Verkehrsrecht“, Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" und der "Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Schmerzensgeldbeträge“. Als Mitautor des "Geigel, Der Haftpflichtprozess“ kommentiert er insbesondere das Kapitel „Verkehrssicherungspflichten" und "Sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegien“ (aktuelle 29. Auflage).
Im Einzelnen:
Probleme der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG
• Beweislast in Brandfällen
• Laden- und Entladen
• Haftung bei Betrieb und Gebrauch von Kraftfahrzeugen
• Elektromobilität
• Arbeitsmaschine und fahrbare Arbeitsmaschine
Probleme der Haftungsverteilung nach § 17 StVG bzw. § 9 STVG i.V.m. § 254 BGB
• Wenden, Rückwärtsfahren, Anfahren, Einfahren und Spurwechsel
• Parkplatzunfälle
• Anscheinsbeweis
Probleme der Schadensabrechnung bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Halter
• Leasing
• Sicherungsübereignung
• Schaden bei vorzeitiger Beendigung des Leasing- bzw. Darlehensvertrages wegen Totalschadens Familienangehörige
• Ermittlung des Restwertes bei Leasing oder Darlehensfinanzierung
Probleme bei Vorschäden
• Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten
• Sekundäre Darlegungslast des Haftpflichtversicherers bei Behauptung von Vorschäden
• Schätzung eines Mindestschadens
Prozessrechtliche Probleme
• Rechtskrafterstreckung und Nebenintervention
• Verletzung rechtlichen Gehörs
• Gefahren des Subsidiaritätsprinzips
Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen