Dr. Brückner: Mängel an der Mietsache – Anzeige, Beseitigung, Mietminderung und mehr
Referent: Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Autor zahlreicher Fachpublikationen
Der Vermieter schuldet dem Mieter einen mangelfreien Zustand der Mietsache während der Mietzeit.
Treten Mängel an der Mietsache auf, muss der Vermieter diese beseitigen. Das Vorhandensein von
Mängeln führt zur Entstehung von Rechten und Ansprüchen für beide Mietvertragsparteien. Während der
Vermieter berechtigt und verpflichtet ist, Mängel an der Mietsache zu beseitigen, ist der Mieter nicht nur
verpflichtet, einen Mangel beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen, sondern auch die Mangelbeseitigung
zu ermöglichen.
Das Seminar behandelt die relevanten Schritte der Mängelanzeige und der Mängelbeseitigung im Mietrecht
und die sich daraus ergebenden Rechtslagen.
Inhalt
• Entstehung von Mängeln
• Kenntniserlangung von Mängeln
• Anzeige von Mängeln
• Beseitigung von Mängeln
• Duldungsanspruch des Vermieters
• Erfüllungsanspruch des Mieters
• weitere Rechtsfolgen
• Minderungsrecht
• Schadensersatzansprüche
• Aufwendungsersatzanspruch
• Selbstvornahmerecht zur Mangelbeseitigung
• Zurückbehaltungsrechte
• Berücksichtigung von Mängeln bei Abrechnung der Betriebskosten
• Mängel in der Untermiete
• Und vieles mehr
Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin; Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland