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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE 7,5 Std. (3 x 2,5h) Arbeits- und Sozialrecht an einem Tag - einzeln buchbar: Part 2: Bettina Schmidt: Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente in der gesetzl. Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken


geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Seminar-Kennziffer: 20240946

Bettina Schmidt : Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken – praktische Hinweise zur Versorgungsoptimierung aus anwaltlicher Sicht für beide Versichertengruppen

Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn


Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken – praktische Hinweise zur Versorgungsoptimierung aus anwaltlicher Sicht für beide Versichertengruppen

Sowohl für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für Mitglieder von Versorgungswerken ist das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem Erreichen der Regelaltersrente ein aktuelles Thema, da in den nächsten Jahren die sog. „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehen wird.

Für Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken - wie Ärzten, Architekten, Apothekern und Rechtsanwälten – gelten hier andere Regelungen als im System der gesetzlichen Rente, wie es im SGB VI geregelt ist. Der arbeitsrechtliche Aspekt dieses Live-Online-Seminars liegt in der Beratungssituation bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor allem bei § 41 SGB VI, der eine arbeitsrechtliche Kündigung aufgrund der Möglichkeit des Altersrentenbezugs ausschließt und der an sich eine arbeitsrechtliche Regelung in einem Sozialgesetzbuch, hier dem SGB VI, darstellt. Diese Regelung gilt aber nur für gesetzlich Versicherte und nicht für berufsständisch Versicherte. Auch wenn bereits eine vorzeitige Altersrente bezogen wird, ergeben sich im Hinblick auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Besonderheiten, die im Seminar erläutert werden.

Dieses Online-Seminar zeigt die wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Unterschiede zwischen den Renten (Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten) im System der gesetzlichen Rentenversicherung und den Besonderheiten in den berufsständischen Versorgungswerken auf. Darüber hinaus behandelt das Seminar auch die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuerungen bei den Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die es ab dem 01.01.2023 auch für gesetzlich Versicherte möglich machen, weiterzuarbeiten und gleichzeitig bereits eine Altersrente zu beziehen.


Das Live-Online-Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und für Mitglieder von Versorgungswerken und gibt viele praktische Tipps, die für die Beratung berufsständisch versicherter Mandanten als auch in eigener Sache als Rechtsanwälte wichtig sind. Unter anderem wird auch

erläutert, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich Versicherte und berufsständisch Versicherte früher in die Altersrente gehen können, wie der Abschlag bei vorzeitigen Altersrenten berechnet werden kann, wann sich ein Zuwarten bis zur regulären Altersrente lohnt. Auch wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Beitragszahlung durch berufsständisch Versorgte in die gesetzliche Rentenversicherung möglich und sinnvoll ist bzw. für wen sich eine Zusatzversicherung im System der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt. So wird auch aufgezeigt werden, dass berufsständisch Versorgte, und somit auch Rechtsanwälte, im Alter Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sparen können, wenn sie nicht nur eine Versorgung aus dem Versorgungswerk beziehen.

- Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersrenten im System der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken

- Unterschiede zwischen beiden Systemen (gesetzliche Rentenversicherung/Versorgungswerke)

- Was ist bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten zu beachten!

- Neue Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2023 – gleichzeitig Arbeiten und Altersrente beziehen auch für gesetzlich Versicherte

- Wechsel in das System der gesetzlichen Rentenversicherung

- Zusätzliche freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

- Auswirkung auf Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter

- Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsrente in den berufsständischen Versorgungswerken

- Besonderheiten bei der arbeitsrechtlichen Kündigung wegen Altersrentenbezug und Altersgrenzenregelungen in Arbeitsverträgen für Versicherte in den berufsständischen Versorgungswerken (§ 41 SGB VI)


Fr, 22. November 2024: 7,5 Std. (3 x 2,5h) Arbeits- und Sozialrecht an einem Tag - einzeln buchbar:

08.30-11.15 Uhr (2,5h) Dr. Christian Zieglmeier: Rentnerbeschäftigung incl. „Rententrick“ Teilrente 99,99 % und zeitgeringfügige Beschäftigung

11.45-14.30 Uhr (2,5h) Bettina Schmidt : Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken – praktische Hinweise zur Versorgungsoptimierung aus anwaltlicher Sicht für beide Versichertengruppen

15.00-17.45 Uhr (2,5h) Dr. Jens Michel: Bürgergeld ohne deutschen Pass? Fallstricke, die man beim Leistungsausschluss für arbeitslose (EU-)Ausländer (er-)kennen muss!


7,5 Std. an einem Tag in 3 Teilen á 2,5h

Zeitplan

Teil 1: 2,5 Stunden mit einer Pause von 15 Minuten
08.30- ca. 10.00 Uhr (Unterricht)
ca. 10.00-10.15 Uhr Pause
ca. 10.15-11.15 Uhr (Unterricht)

Pause (30 Minuten)

Teil 2: 2,5 Stunden mit einer Pause von 15 Minuten
11.45-ca. 13.15 Uhr (Unterricht)
ca. 13.15-13.30 Uhr Pause
ca. 13.30-14.30 Uhr (Unterricht)

Pause (30 Minuten)

Teil 3: 2,5 Stunden mit einer Pause von 15 Minuten
15.00-ca. 16.30 Uhr (Unterricht)
ca. 16.30-16.45 Uhr Pause
ca. 16.45-17.45 Uhr (Unterricht)



Alle 3 Teile einzeln buchbar!


Je 2,5h: € 89,- zzgl. ges. Umsatzsteuer

Umfang
Sie erhalten für jeden 2,5h Live Online Vortrag: eine PP Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF) und jeweils ein Zertifikat

Zusatznutzen
7,5h an einem Tag. wie früher in Präsenz, nun aber bequem vom Büro, von zu Hause oder von einem anderen Ort aus!
Die Themen sind aufeinander abgestimmt!
Kein Zeitaufwand und keine Kosten für An- und Abreise und für eventuelle Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche
Und dies mit 100% Durchführungsgarantie!

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Storniermöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin. Flexibler geht es kaum!

Effizienz
Jeder 2,5h Slot mit einem anderen Referenten und Schwerpunktthema!
Unsere namhaften Referenten sind kurzweilig und bringen das Thema "auf den Punkt"!
Tagesaktuell und interaktiv.

Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der Einladungs-E-Mail die PPP (PowerPoint Presentation) des Referenten als PDF-Datei! Sie können diese (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: u.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns bitte eine EMAIL an "info@juristische-fachseminare.de" mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen Zugangsdaten zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort real testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren!

Zeitplan: siehe oben!

Registierung Ihrer Anwesenheit: Sie müssen für jeden Teil zweimal nach mündlicher Aufforderung Ihre Anwesenheit per CHAT bekunden!

Das Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit zeitnah per EMail.