Dr. Euler/Kainz: Auf dem neuen Stand: Minijob und Kurzfristige Beschäftigung, arbeits- und sozialrechtliche Fallstricke
Referenten: Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Euler - Kanzlei für Arbeitsrecht, Ludwigsburg und Willi Johannes Kainz, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht ("Unfallsenat") München
Teil I: Arbeitsverhältnis, Mindestlohn und arbeitsrechtliche Fallstricke bei der Begründung eines Mini-Jobs oder kurzfristige Beschäftigung. (Dr. Anja Katharina Euler)
Aus dem Inhalt:
• Fallstricke bei der Gestaltung von Verträgen mit geringfügig /oder kurzfristig beschäftigten Mitarbeitern
• Mindestlohn und Teilzeitarbeitsverhältnis : was gibt es Neues ?
• Der Begriff des Arbeitsentgelts
• Probleme mit der Kurzfristigkeit: Befristung nach dem TzBfG
• Vorsicht Falle: § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG Fiktion der Arbeitszeit
• Hinweispflichten des Arbeitgebers
• Mehrfachbeschäftigung und Fragerechte
Teil 2: Minijob und Kurzfristige Beschäftigung aus sozialrechtliche Sicht (Willi Johannes Kainz)
Aus dem Inhalt:
• Dynamische Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV
• Regulatorisches Umfeld,
• Voraussetzungen der Entgeltgeringfügigkeit und Zeitgeringfügigkeit
• Vorübergehende Überschreitung der Entgelt- und Zeitgrenzen
• Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen
• Beschäftigungsverhältnis und selbstständige Tätigkeit
• Prognoseentscheidung
• Amnestieregelung
• Verschulden des Arbeitgebers
• versicherungsrechtliche Auswirkungen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung
• Beitrags- und melderechtliche Auswirkungen
• Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen und Umlage für Insolvenzgeld
• Entgeltunterlagen
• Energiepreispauschale
• verfahrensrechtliche Hinweise
Die Referenten:
Dr. Anja Katharina Euler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. zum Schwerbehindertenarbeitsrecht ( SGB IX) im „Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und juris- Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v.a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht
Willi Johannes Kainz ist Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht. Er blickt auf eine langjährige Erfahrung als Sozialrichter zurück. Über mehrere Jahre leitete er im Bayerischen Sozialministerium den Bereich der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen und war in dieser Funktion auch verantwortlich für die Tätigkeit des Integrationsamtes. Daneben hat der Referent große didaktische Erfahrungen als ehemaliger hauptamtlicher Fachhochschullehrer und Referent bei zahlreichen Veranstaltungen. Herr Kainz ist ferner als Autor im Sozialrecht aktiv.