Dr. Stephan Osnabrügge: Arbeits- und Sozialrecht in Vereinen und Verbänden
Referent: Rechtsanwalt Dr. Stephan Osnabrügge, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sportrecht, Pauly & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn
Arbeits- und Sozialrecht stellen gerade in Vereins- und Verbandsstrukturen häufig unterschätzte Themenbereiche dar. Vereine beschäftigen häufig an der Schwelle zwischen Ehrenamtlichkeit und Entgeltlichkeit Personen, deren Status unklar ist. In der Vergangenheit haben sozialversicherungsrechtliche Prüfungen in vielen Fällen zu Insolvenzen geführt. Die Risiken für Vereine sind erheblich. Neben die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Maßgaben treten besondere Belange der jeweiligen Dachverbände. So sind häufig Sportlerinnen und Sportler, die geringfügige Entschädigungen für ihre Tätigkeit erhalten, aufgrund von verbandsrechtlichen Vorgaben zur Sozialversicherungspflicht zu melden. Dies hat auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Beratungsbedarf bei Vereinen und Verbänden ist insgesamt hoch. Das Seminar vermittelt insoweit ein Universalwissen über den Tellerrand rein arbeitsrechtlicher Mandate hinaus in das Vereinsrecht und in das Sozialversicherungsrecht. Sie werden optimal vorbereitet auf Beratungssituationen mit vereinsrechtlichen Bezügen.
Themen des LIVE ONLINE Seminars werden u.a. sein:
• Grundlagen des Arbeitsrechts in Vereinen und Verbänden
• Grundlagen des Sozialversicherungsrechts in Vereinen und Verbänden
• Grundlagen des Vereinsrechts für die Praxis
• Spezifische Schnittstellenprobleme:
- Ehrenamtliche Tätigkeit gegen Aufwandsentschädigungen
- Geringfügig vergütete Helferinnen und Helfer, Übungsleiter im Sportverein
- Sportler, Spieler, Vertragsamateure, Lizenzspieler
- Vorstandsvergütungen und pauschalierte Aufwandsentschädigungen
Dr. Stephan Osnabrügge ist ausgewiesener Spezialist in der unternehmensbezogenen arbeitsrechtlichen Beratung und in der und vereinsrechtlichen Beratung. Er berät in- und ausländische Unternehmen sowie Behörden und Verbände in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrecht einschließlich des öffentlichen Dienstrechts sowie des Vereinsrechts. Das Beratungsspektrum reicht von der Erstellung von Arbeitsverträgen über die Vorbereitung von Kündigungen bis hin zur Beratung und Begleitung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, der Begleitung des Arbeitgebers bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, der Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen sowie der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Im Vereinsrecht berät Dr. Osnabrügge u.a. bei der Satzunsgerstellung und -Änderung, in Fragen der Gremiengestaltung und in Haftungsfragen bis hin zu Verschmelzungen von Verbänden und Vereinen. Eingeschlossen ist die bundesweite gerichtliche Vertretung. Dr. Osnabrügge ist Herausgeber, Autor und Mitautor diverser Fachveröffentlichungen, z.B. Dauernheim/Reichert/Schiffbauer/Schimke, Vereins- und Verbandsrecht, 15. Auflage (2022) (Mitautor), Autor der Juris Formulare Arbeitsrecht, des Kapitels „Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen“ in den AnwaltFormularen, Mitautor im Nomos Handkommentar Kündigungsschutzrecht (Gallner, Mestwerdt, Nägele), in den AnwaltFormularen Arbeitsrecht sowie Herausgeber u.a. des Handbuchs Kündigungsrecht.