Rittweger: Die neue Frührente - das Doppelverdienstmodell auf dem arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Prüfstand
Referent: Stephan Rittweger, Vors. Richter am Bayerischen Landessozialgericht, München
Arbeitnehmer dürfen seit 1.1.2023 Teilrenten von 99,99 % und zusätzlich Arbeitsentgelt ungekürzt verdienen. Dieses neue Frührenten- und Doppelverdienstmodell ist legal und von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt. Arbeitgeber erkennen eine Möglichkeit, ältere Mitarbeiter zu halten. Vor der Entscheidung für dieses Ruhestandsmodell und vor dessen Umsetzung gilt es allerdings, die Zentralfragen fachübergreifend klären und haftungssicher handhaben zu können:
Machen die Doppeleinkünfte die Renteneinbußen wirklich wert? Welche Verluste bestehen bei der späteren Vollrente?
Ist die Teilrente dem Arbeitgeber anzuzeigen? Erfährt der Arbeitgeber vom Teilrentenbezug? Welche arbeitsrechtlichen, betriebsrentenrechtlichen Konsequenzen bestehen? Was gilt im Beitrags-Melderecht?
Wie wirken sich Steuer und Progression aus?
Was passiert im Krankheitsfalle, was bei Arbeitslosigkeit?
Die Antworten hierauf gibt unser aktuelles Online Seminar. Das neue Frührentenmodell wird mit seinen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen dargestellt. An Beispielsmodellen wird gezeigt, wann wirtschaftlich Rentenabschlag und Minderrente durch höhere Einkünfte wettgemacht werden - und wann nicht. Rentenerhöhung und Abschlagsausgleich sowie die sozialrechtliche Flankierung runden unser Seminar ab.
Themen:
• Arbeitgeberpflichten bei altersbedingten Leistungsminderungen
• Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als Alternative
• Vier Altersrenten, drei Frührenten
• Renteneintrittsalter, Rentenhöhe und Rentenabschlag in 10 sec berechnen
• Die neue Teilrente 99,99 % und Weiterverdienst
• Einkünfte, Steuern, Beitrag und Abgaben: wann rentiert sich das Modell, wann nicht?
• Welche anwaltlichen Hinweise sind zu dokumentieren?
• Vom Doppel- zum Dreifachverdiener: BetrAV und individual/kollektivrechtliche Fragestellungen