Dr. Dietrich: UPDATE Widerruf des Verbraucherkredits nach dem Eingreifen des EuGH
Referent: Dr. Bernhard Dietrich, Richter am Kammergericht (ehem. Senat für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften), Berlin
Betrachtet man die Praxis des Verbraucherkreditwiderrufs aus
dem Blickwinkel der inzwischen recht offen ausgetragenen Konfrontation zwischen
EuGH und BGH, wird man an den Spruch erinnert: „Gestern standen wir noch am
Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.“
Tatsächlich ist das europäisch-deutsche Seilziehen um die
Auslegungshoheit im deutschen Verbraucherkreditrecht auch an vielen anderen
Weichenstellungen neben der sog. Kaskadenverweisung zum Normalzustand geworden.
Während die Immobiliardarlehens-Praxis danach offenbar mit einer gespaltenen
Auslegungszuständigkeit innerhalb ein und derselben Vorschrift leben muss,
steht mehr denn je in Zweifel, ob die vom BGH hochgehaltene deutschrechtliche
Gesetzlichkeitsfiktion der Prüfung durch den EuGH standhalten wird. Zugleich
hat der BGH die Einwände der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs, die bei den
früheren Vertragsgenerationen von großer praktischer Bedeutung waren, mit
seiner eigenen EuGH-Vorlage wieder ins Spiel gebracht.
Während diese Entscheidungen in Luxemburg ausstehen, prägen
die Besonderheiten des Verbraucherkreditwiderrufs im Dreiecksverhältnis,
namentlich von Allgemein-Verbraucherdarle-hensverträgen zur Finanzierung von
Gebrauchsgütern (vor allem Kraftfahrzeugen), das Bild der Praxis. Diese
Fallgruppe hat sich derart schnell entwickelt, dass bereits jetzt Zeit und Muße
gefunden ist, sich mit Feinheiten der Rechtsfolgen zu beschäftigen. Zugleich
zeichnet sich zunehmend ab, dass der widerrufende
Fernabsatz-Verbraucherkreditnehmer jedenfalls in der Vertragsgeneration bis
Sommer 2014 wirklich schlechter steht als bei einem Vertragsabschluss in der
Filiale. Der Gesetzgeber hat schließlich per 2022 den Fernabsatzwiderruf
reformiert und dabei womöglich Handlungsspielräume beim Widerruf von Bürgschaften
geschaffen, die so gar nicht beabsichtigt waren.
Tagesaktuelle Entwicklungen werden kurzfristig aufgenommen.
Umgewichtungen müssen daher vorbehalten bleiben.
Themenübersicht
-
Widerruf von Darlehensverträgen im
Präsenzgeschäft
o
Verbraucherdarlehensvertrag
o
Pflichtangaben (bei Vertragsschluss ab dem 30.
Juli 2010)
o
genügende Widerrufsinformation bei
Musterverwendung
o
Unionsrechtskonformität der
Gesetzlichkeitsfiktion
-
Verbraucherkreditwiderruf bei finanziertem
Erwerb von Gebrauchsgütern
o
Widerrufserstreckung auf verbundene Geschäfte
o
besondere Pflichtangaben bei verbundenen
Verträgen
o
Rechtsfolgen des Widerrufs beim Verbundgeschäft
§
insbes. Zug um Zug gegen Fahrzeugrückgabe am
Wohnsitz der Bank
§
insbes. keine Nutzungswertersatzpflicht der Bank
§
insbes. Wertersatzpflicht des widerrufenden
Verbrauchers
-
Widerruf von Darlehensverträgen im Fernabsatz
o
Fernabsatzvertrag
o
Erlöschen des Widerrufsrechts, wenn bereits
erfüllt
o
Wertersatz durch Verbraucher nur nach Hinweis
o
kein Nutzungswertersatz durch den Anbieter
-
Widerruf von Nebengeschäften zum
Darlehensvertrag
-
Widerruf von Sicherungsgeschäften
o
Verbraucherkredit-Widerruf von
Sicherungsgeschäften
o
Haustür-/Fernabsatz-Widerruf von
Sicherungsgeschäften
o
neue Unsicherheiten bei ab 2022 hereingenommenen
Bürgschaften?
Fr, 15. Dezember 2023: 10 Std. (4 x 2,5h) Bank- und Kapitalmarktrecht - einzeln buchbar:
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