Streu-, Bagatell- und Massenschäden sind im Bank- und
Kapitalmarktrecht häufig: Unwirksame Gebührentatbestände oder Zinsklauseln
produzieren Bagatellschäden in großer Zahl, während bei den notwendigerweise
standardisierten Instrumenten des Kapitalmarkts oft eine Vielzahl umfänglich,
aber eben auch gleichartig Betroffener zu beklagen ist. In beiden Fällen droht
Rechtsdurchsetzung zu unterbleiben (rationales Desinteresse), was
verbraucherseitig u.a. durch legal tech-Tools und das sog. Sammelklagen-Inkasso
bekämpft wird, während die seitens des Gesetzgebers eingerichteten
gerichtlichen Instrumente (lex Telekom, lex Volkswagen) eher unterschiedlich
angenommen werden.
Aktuell im Vordergrund stehen daher wieder die durch die
liberale Rechtsprechung des BGH befeuerten Abtretungs- und
Sammelklagenkonstruktionen, diesmal unter dem Aspekt der mit
Prozessfinanzierung oder des Erfolgshonorars. Der Entwurf des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes
ist dagegen in der Ressortabstimmung stecken geblieben und noch im fortgeschrittenen
Gesetzgebungsverfahren wild umstritten (Stand Anfang Juni 2023), obwohl die
Umsetzungsfrist aus der RL (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen bereits lange abgelaufen
ist und die Abhilfeklage spätestens ab dem 25.6.2023 erhoben werden kann. Zum
Zeitpunkt der Veranstaltung wird die Neuregelung in Kraft getreten sein.
Höchste Zeit, einen kritischen Blick darauf zu werfen.
Über die weitere Fortgeltung des
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes gibt es dagegen immer noch keine
Fachdiskussion, obwohl die Entscheidung noch in 2023 getroffen werden muss.
Tagesaktuelle Entwicklungen werden kurzfristig aufgenommen.
Umgewichtungen müssen daher vorbehalten bleiben.
Themenübersicht
-
legal tech-Tools und Sammelklagen-Inkasso
o
rationales Desinteresse und dessen Überwindung
o
RDG-Registrierung und RDG-Erlaubnis
o
Prozessfinanzierung, Erfolgshonorar und
Rechtsmissbrauch
o
Risiken für die Aktivlegitimation in
Abtretungskonstruktionen
o
Beispiele (überzahlte Bankgebühren, Kartellrecht,
Abgasskandal)
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RL (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz
der Kollektivinteressen von Verbrauchern
o
Entwurf des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes
(VDuG)
o
Merkmale der neuen kollektiven EU-Abhilfeklage
auf Leistung
§
Rechtsschutzziele, materiellrechtlicher Rahmen,
Klageberechtigung
§
Verfahrensgestaltung, Verbraucher-opt-in,
Transparenz und Kommunikation
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KapMuG (lex Telekom) auf dem Weg zum weißen
Zwerg?