Wilfried Mannek: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Referent:
Wilfried Mannek, Diplom-Finanzwirt, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Neu: Die Finanzverwaltung verlangt auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.
Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.
Neuregelung des § 198 des Bewertungsgesetzes
• Anwendungszeitpunkt
• Wirkung der Vorschrift: Erweiterung und Einengung
Anforderungen an Sachverständigen-Gutachten
• Inhaltliche Anforderungen an Gutachten
• Problematik der fehlenden Bindungswirkung
• Checkliste zur Anerkennung von Gutachten?
Neue Qualifizierung von Sachverständigen zwingend
• Gutachterausschüsse
• Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
• Zertifizierter Sachverständige
Gesetzliche Neuregelung: Kaufpreis als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
• Gewöhnlicher Geschäftsverkehr erforderlich
• Zeitraum der Anerkennung eingeschränkt
• Änderungsmöglichkeiten von bereits bestandskräftigen Bescheiden
• Hinweis: Gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung
Besonderheiten
• Berücksichtigung von Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht
• Nachweis bei einem Miteigentumsanteil