Dr. Viefhues: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Anspruchstellersicht), Teil II
Referent:
Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB
Das neue Thema ist spiegelbildlich zum Thema „Abwehr von Unterhaltsansprüchen“. Dort beleuchten wir die Situation aus der Sicht des Unterhaltspflichtigen, der nicht zahlen will (Anspruchstellersicht).
Mo, 06. Februar 2023, 13.30-16.15 Uhr (2,5h): Teil II
Im Einzelnen:
• Unterhaltstatbestände
• Berechnungsfragen beim Ehegattenunterhalt
- Zeitpunkt nachteiliger Veränderungen beachten!
- Abweichung von der Durchschnittsberechnung beim unterhaltsrelevanten Einkommen
- Berechnungsrisiko: Rücklagen zur Vermögensbildung während der Ehe
- Günstigere Berechnung des Unterhaltes eines kinderbetreuenden Ehegatten
• Abwehr von Einwendungen (§ 1578b BGB, § 1579 BGB)
- Abwehr bei 1578b BGB
• Der ehebedingte Nachteil
• Die nacheheliche Solidarität
- Abwehr des späteren Einwandes aus § 1578b II BGB durch Präklusion
- „Präklusion“ bei Vereinbarungen ??
- Abwehr der Einwendung aus § 1579 BGB
• Durchsetzung von Unterhaltsrückständen (Verzug)
• Verteidigung eines vorhandenen Unterhaltstitels gegen Abänderungsantrag
• Überzahlter Unterhalt: Verteidigung gegen Rückzahlungsverlangen
Mo, 06. Februar 2023, 09.00-11.45 Uhr (2,5h): Teil I
Im Einzelnen:
• Taktisch geschickte Vorbereitung der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs – Auskunftsverlangen
• Taktisches Vorgehen bei freiwilligen Leistungen des Pflichtigen
• Pflichtiger erstellt Titel über Teilbetrag – Verfahrenstaktik
• Gerichtliche Durchsetzung im Leistungsverfahren
• Anspruchsbegründung beim Minderjährigenunterhalt
• Berechtigung zur Durchsetzung von Minderjährigenunterhalt
• Eintritt der Volljährigkeit
• Anspruchsbegründung beim Volljährigenunterhalt
• Anteilige Haftung beim Volljährigenunterhalt
• Anteilige Haftung – Verfahrensrecht
Beide Teile sind unabhängig buchbar!