Prof. Dr. Gehrlein: Rechte und Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (5 Stunden)
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat) und Honorarprofessur an der Universität Mannheim
Der Geschäftsführer ist die Zentralgestalt einer GmbH, die für das Wohl und Wehe der Gesellschaft verantwortlich ist. Rechtliche Probleme treten nicht erst auf, wenn sich eine Gesellschaft in einer Insolvenzlage befindet. Gerade bei einer werbenden, aktiv und mit Erfolg am Wirtschaftsleben teilnehmenden GmbH unterliegt der Geschäftsführer einem Bündel von Rechten und Pflichten. Für den Geschäftsführer wie auch die Gesellschafter und natürlich besonders ihre rechtlichen Berater ist die Kenntnis der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung unabdingbar. Das Seminar befasst sich mit einem bunten Strauß rechtlicher Aspekte, angefangen von der Berufung des Geschäftsführers in sein Amt, Schadensersatzpflichten gegenüber der Gesellschaft und außenstehenden Dritten bis hin zur Abberufung aus dem Amt und der Kündigung des Anstellungsvertrages. Ferner werden Fragen im Blick auf die Krise der Gesellschaft untersucht, die Haftung nach § 15b, § 64 GmbHG wie auch die Insolvenzverschleppungshaftung. Schließlich wird auch die Haftung eines faktischen Organs erörtert.
Im Einzelnen:
• Übernahme des Amts, Gründe einer Amtsunfähigkeit, faktischer Geschäftsführer
• Vertretung der Gesellschaft, Vertretungshindernisse
• Haftung wegen Pflichtwidrigkeiten gegenüber der Gesellschaft, Beweislast etwa in Fällen von Kassenfehlbeständen
• Haftung des Geschäftsführers gegenüber Vertragspartnern, Voraussetzungen eines Schuldbeitritts
• Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH gegenüber der KG
• Vergleich der Haftung des Geschäftsführers zur Haftung des Insolvenzverwalters
• Unterscheidung zwischen der Organstellung als Geschäftsführer und dem mit dem Geschäftsführer geschlossenen Dienstvertrag
• Fristlose Abberufung aus der Organstellung und dem Dienstverhältnis, Anforderungen an Beachtung von Kündigungsfristen
• Haftung in der ordentlichen Liquidation
• Haftung wegen verbotener Zahlungen (§ 64 GmbHG, § 15b InsO)
• Ansprüche der Gesellschaft gegen Versicherung bei Pflichtwidrigkeiten des Geschäftsführers
• Insolvenzverschleppungshaftung (§ 823 Abs. 2 BGB, § 15a InsO; § 826 BGB)