Prof. Dr. Markus Gehrlein: Kapitalaufbringung und -erhaltung in der höchstrichterlichem Rechtsprechung (5 Zeitstunden)
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat) und Honorarprofessur an der Universität Mannheim
Das Seminar befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, die in allen Insolvenzverfahren sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für die Berater von Gesellschaftern und Geschäftsführern von großer Bedeutung sind. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ist stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder Kapitalerhaltung Ansprüche gegen Gesellschafter bestehen. Diese können ferner unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung haften.
I. Kapitalaufbringung
Kaduzierungsverfahren
- Einleitung des Verfahrens
- Haftung sonstiger Gesellschafter
- Verjährung der Ansprüche
Hin- und Herzahlung bei Kapitalerhöhung
Ansprüche bei Scheitern einer Kapitalerhöhung
Erhöhung des Nennbetrags einer Stammeinlage
Verdeckte Sacheinlage, insbes. bei Abspaltung einer Gesellschaft
- Einbringung eines Sachwerts
- Einbringung einer Forderung
II. Kapitalerhaltung
Rechtslage in der AG
- Verbot jeglicher Einlagenrückgewähr
- Bilanzielle Betrachtung
Rechtslage in der GmbH
- Schutz des Stammkapitals
- Bilanzielle Betrachtung
Rechtslage in der KG
- Haftung bei gewinnunabhängigen Ausschüttungen
- Beschränkung der Haftung nach Insolvenzeröffnung
- Bindung des Kommanditisten an Forderungsfeststellung
- Haftung für Ausschüttungen an Rechtsvorgänger
III. Existenzvernichtungshaftung
Entzug des Haftungssubstrats zugunsten der Gesellschafter
Haftung wegen Firmenbestattung
Inanspruchnahme aus Patronatserklärungen
IV. Unternehmensverträge
V. Liquidation
Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
Selbstverständlich wird zwischenzeitlich ergangene neue Rechtsprechung berücksichtigt.