Peter Mock: Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare - Der Countdown läuft!
Referent:
Peter Mock, Dipl.-Rechtspfleger (FH) und Fachbuchautor, AG Koblenz
Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare in der Praxis
Seit
dem 22.12.2022 gibt es bereits 8 neue - statt bisher 4 -
Zwangsvollstreckungsformulare! Seit diesem Stichtag heißt es „Augen auf bei der
Zwangsvollstreckung“. Auffallend ist bei allen Formularen, dass diese mit
vielen Ankreuzmöglichkeiten versehen sind. Insofern kommt es unweigerlich zu
einem erhöhten Zeitaufwand beim Ausfüllen. Erschwert wird dies auch durch das
völlig veränderte Layout, sowie die Tatsache, dass es im Bereich der
Forderungsvollstreckung nur noch ein einziges Formular gibt. Gläubiger(Vertreter)
müssen sich daher mit den Neuerungen beschäftigen, da hier
Risiken lauern, die zu Verlusten führen können. Parallel zu den neuen
Zwangsvollstreckungsformularen endet die Übergangsfrist zur Nutzung der
Altformulare am 31.08.2024. Es sind dann ab dem 01.09.2024 zwingend die neuen
Formulare zu benutzen, die aber wiederum ab dem 01.10.2025 neu aufgelegt werden
(BR-Drucks. 203/24)!
Da das Vollstreckungsrecht wie kaum ein anderes
Rechtsgebiet geprägt ist vom praktischen Geschick seines Anwenders, müssen
Gläubiger im oftmals hektischen Alltagsgeschäft daher in der Lage sein, die
Neuerungen schnell und effizient umzusetzen, damit ein effektiver Zugriff
erfolgen kann. Hier setzt das Webinar an: Es führt den Nutzer Schritt für
Schritt durch den Formulardschungel und weist dabei auf Problemfelder hin, die
ggf. Haftungsfallen beinhalten. Beispiele, Muster und Musterformulierung zeigen
zudem auf, wie und wo die Formulare - taktisch - auszufüllen sind.
Darüberhinaus werden sich bereits jetzt schon ergebende praktische Fragen
erläutert wie z.B.
• muss das Formular zur Forderungsaufstellung auch dann ausgefüllt und beigefügt werden, wenn eine EDV-Forderungsübersicht mitgeschickt wird?
• im alten Formular zur Vermögensauskunft konnte angekreuzt werden, dass die Auskünfte nur einzuholen sind, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe nicht nachkommt. Diese Möglichkeit ist beim neuen Formular entfallen. Ist daher eine solche Einschränkung nicht mehr zulässig?
• bei Unterhaltsforderungen fehlt der Hinweis aus dem Altformular, dass Prozesskosten vom Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO ausgeschlossen sind. Fallen diese Kosten daher nicht mehr unter den Vorrechtsbereich?
• das im Altformular für den Gläubiger ausfüllbare Feld „Sonstige Anordnungen“ ist weggefallen; wie und wo können solche Anordnungen nunmehr eingetragen werden?
Themenschwerpunkte:
• Zwangsvollstreckungsformularverordnung - ZVFV
• Nutzungspflicht und Aufbau der neuen Formulare
• Übergangsrecht
• Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag
• Neu: nur noch ein Formular für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
• Formular für Beschlussentwurf zur Durchsuchung und für einen Nacht-, Sonn- und Feiertagsbeschluss
• Nutzungspflicht: Forderungsaufstellung gesetzliche Unterhaltsansprüche
• Nutzungspflicht: Forderungsaufstellung sonstige Geldforderungen
• gesetzliche Abweichungsmöglichkeiten nutzen
• elektronische Übermittlung
• praktische Ausfüllhinweise: Gefahren und Risiken erkennen