Das LIVE ONLINE Seminar wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.
Es werden insbesondere anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen Facharztstandards dargestellt; dazu gehört auch die Frage, inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten und Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen). Erörtert wird auch, in welchen Fällen ein Aufklärungsfehler nicht zur Haftung führt, etwa wegen fehlender Kausalität oder wegen des Einwands der hypothetischen Einwilligung.
Im Einzelnen:
1. Teil: Haftung aufgrund von Behandlungsfehlern
• Voraussetzungen
• Sorgfaltsmaßstab in der ärztlichen Behandlung (medizinischer Standard, Leitlinien und Richtlinien, sozialversicherungsrechtlicher Standard)
• Besonderheiten bei der Beweislast (grober Behandlungsfehler, Befunderhebung und Befundsicherung, Dokumentationsversäumnisse, voll beherrschbarer Risikobereich, Anfängereingriffe, Anscheinsbeweis)
2. Teil: Haftung wegen mangelnder Aufklärung
• Wirtschaftliche Aufklärung
• Fehleraufklärung
• Therapeutische Hinweis- und Beratungspflichten
• Eingriffs- und Risikoaufklärung (Inhalt und Umfang, Aufklärung über Behandlungsalternativen, Ausnahmen von der Aufklärungspflicht, Adressat der Aufklärung, Minderjährige, Zeitpunkt der Aufklärung, Unschädlichkeit des Aufklärungsmangels, hypothetische Einwilligung)