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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE 7,5 Std. (3 x 2,5h) Versicherungsrecht an einem Tag - einzeln buchbar: Part 3: Dr. Gerold R. Gramse: Private Krankenversicherung – Aktuelle Rechtsprechung


geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Versicherungsrecht

Seminar-Kennziffer: 20241016

Dr. Gerold R. Gramse: Private Krankenversicherung – Aktuelle Rechtsprechung

Referent: Dr. Gerold R. Gramse, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin („Versicherungskammer“)


Im Einzelnen:

I. Krankheitskostenversicherung

1. Medizinische Notwendigkeit (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009) 
Immer wieder finden sich Entscheidungen, die das Leistungsversprechen der medizinischen Notwendigkeit (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009) durch den unzutreffenden Maßstab der Subsidiarität (geringstmöglicher Eingriff etc.) entwerten. 

o Die unheilbare Erkrankung und der Beurteilungsspielraum des Behandlers:  OLG Stuttgart v. 11.1.2024

o Die unheilbare Erkrankung und der Heilversuch:  OLG Frankfurt v 29.6.2022

o Blastozystenkultur und Präimplationsdiagnostik (PID) in der IVF/ICSI-Behandlung:  BGH v. 20.5.2020

2. Schulmedizinklausel (§ 4 Abs. 6 MB/KK 2009)
Die Schulmedizinklausel (§ 4 Abs. 6 MB/KK 2009) ist von der medizinischen Notwendigkeit (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009) begrifflich zu trennen.  

o Die nicht schulmedizinische Schmerzmedikation: Was heißt „ebenso erfolgversprechend“ (§ 4 Abs. 6 Satz 2 Var. 1 MB/KK 2009)?  - OLG Düsseldorf v. 14.11.2023

o Die unheilbare Erkrankung und der Heilversuch: Was heißt Verfügbarkeit von schulmedizinischen Methoden und Arzneimitteln (§ 4 Abs. 6 Satz 2 Var. 2 MB/KK 2009)? - OLG Frankfurt v 29.6.2022

3. Wenn nichts weiterhilft, hilft § 242 BGB?

a) Jahrelange Erstattung ohne medizinische Notwendigkeit (§ 1 Abs. 2 MB/KK 2009) 

o OLG Karlsruhe v. 2.2.2023: § 242 BGB (+) und BGH v 6.3.2019: § 242 BGB (-)
Was gilt jetzt?

b) Erstattung für Heilbehandlung in gemischter Anstalt (§ 4 Abs. 5 MB/KK 2009)?

o OLG München v. 23.11.2022 (Ermessenslösung)

4. Notlagentarif (§ 192 Abs. 7 und Abs. 9 VVG)
Ende des Ruhens und Fortsetzung der Krankenversicherung im Normaltarif (§ 192 Abs. 9 Satz 1 VVG) infolge Aufrechnung durch den Versicherer gegen Krankentagegeldforderungen gemäß § 394 Satz 2 BGB – BGH v. 29.9.2021

5. Anwartschaftsversicherung
Anspruch auf Umwandlung der Krankheitskostenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb der EU und des EWR gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 MB/KK 2009 – LG Itzehoe v. 15.12.2023

II. Krankentagegeldversicherung

o Neufassung des § 4 Abs. 4 MB/KK 2009 in der Fassung ab 2017 (Herabsetzung des Krankentagegeldes an das gesunkene Nettoeinkommen):  - OLG Köln v. 27.2.2024 zu den Fragen:

• Sind die Einbeziehungsvoraussetzungen nach §§ 164 Abs. 1, 203 Abs. 4 VVG erfüllt?

• Ist die Neufassung wirksam, insbesondere transparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)?

o Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung aufgrund Mobbing am Arbeitsplatz – Ist der Versicherungsnehmer deshalb berufsunfähig im Sinne von § 15 Abs. 1 lit. b MB/KT 2009? – OLG Schleswig v. 20.3.2023

o Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 15 Abs. 1 lit. b MB/KT 2009) und tariflicher Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsvertrages in eine Anwartschaftsversicherung:

• Zur Wirksamkeit einer tariflichen Antragsfrist von zwei Monaten: OLG Nürnberg v. 21.9.2023

• Muss der Versicherer nach § 242 BGB auf die tarifliche Antragsfrist hinweisen? – OLG Nürnberg v. 21.9.2023 und OLG Hamm v. 9.2.2005

• Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rückkehr von der Anwartschaftsversicherung in die Krankentagegeldversicherung: Muss der Versicherungsnehmer den Wegfall der Berufsunfähigkeit beweisen? – KG v. 28.2.2023 gegen LG Saarbrücken v. 3.5.2023



Fr, 08. November 2024: 7,5 Std. (3 x 2,5h) Versicherungsrecht an einem Tag - einzeln buchbar:
08.30-11.15 Uhr (2,5h) Part 1: Dr. Marlow/Spuhl: Aktuelles zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung
11.45-14.30 Uhr (2,5h) Part 2: Dr. Marlow/Spuhl: Aktuelles zur Berufsunfähigkeitsversicherung
15.00-17.45 Uhr (2,5h) Part 3: Dr. Gerold R. Gramse: Private Krankenversicherung

7,5 Std. an einem Tag in 3 Teilen á 2,5h

Zeitplan

Teil 1: 2,5 Stunden mit einer Pause von 15 Minuten
08.30- ca. 10.00 Uhr (Unterricht)
ca. 10.00-10.15 Uhr Pause
ca. 10.15-11.15 Uhr (Unterricht)

Pause (30 Minuten)

Teil 2: 2,5 Stunden mit einer Pause von 15 Minuten
11.45-ca. 13.15 Uhr (Unterricht)
ca. 13.15-13.30 Uhr Pause
ca. 13.30-14.30 Uhr (Unterricht)

Pause (30 Minuten)

Teil 3: 2,5 Stunden mit einer Pause von 15 Minuten
15.00-ca. 16.30 Uhr (Unterricht)
ca. 16.30-16.45 Uhr Pause
ca. 16.45-17.45 Uhr (Unterricht)



Alle 3 Teile einzeln buchbar!


Je 2,5h: € 89,- zzgl. ges. Umsatzsteuer

Umfang
Sie erhalten für jeden 2,5h Live Online Vortrag: eine PP Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF) und jeweils ein Zertifikat

Zusatznutzen
7,5h an einem Tag. wie früher in Präsenz, nun aber bequem vom Büro, von zu Hause oder von einem anderen Ort aus!
Die Themen sind aufeinander abgestimmt!
Kein Zeitaufwand und keine Kosten für An- und Abreise und für eventuelle Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche
Und dies mit 100% Durchführungsgarantie!

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Storniermöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin. Flexibler geht es kaum!

Effizienz
Jeder 2,5h Slot mit einem anderen Referenten und Schwerpunktthema!
Unsere namhaften Referenten sind kurzweilig und bringen das Thema "auf den Punkt"!
Tagesaktuell und interaktiv.

Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der Einladungs-E-Mail die PPP (PowerPoint Presentation) des Referenten als PDF-Datei! Sie können diese (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: u.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns bitte eine EMAIL an "info@juristische-fachseminare.de" mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen Zugangsdaten zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort real testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren!

Zeitplan: siehe oben!

Registierung Ihrer Anwesenheit: Sie müssen für jeden Teil zweimal nach mündlicher Aufforderung Ihre Anwesenheit per CHAT bekunden!

Das Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit zeitnah per EMail.