Bettina Schmidt: Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit
Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
• Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
- Mindeststandards
- neue Rechtsprechung des BAG zum BEM, insbesondere zu der Frage, ob ein Anspruch des Mitarbeiters auf Durchführung eines BEM besteht (BAG vom 07.-09.2021 – 9 AZR 571/20) und wie oft ein Arbeitgeber ein BEM anbieten muss (BAG vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21).
- Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
- Einschaltung des Betriebsarztes
- mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
- Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten
• Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
• Hinzuziehung einer Vertrauensperson zum BEM – neue gesetzliche Regelung in § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
• Datenschutz
• Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen
- Zwingende Mitbestimmung - § 87 BetrVG
- Betriebsvereinbarung
• Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
- örtliche gemeinsame Servicestellen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
• Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
-Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Darlegungs- und Beweislast
- Kündigung nach Durchführung des BEM
• Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
• Ablaufplan eines BEM/Mustertexte