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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE Seminar: Bettina Schmidt: NEU: Plötzlich doch selbständig? Wie aus einer Scheinselbständigkeit von Lehrkräften eine selbständige Tätigkeit werden kann – der neue § 127 SGB IV


geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Seminar-Kennziffer: 20250810

Bettina Schmidt: Plötzlich doch selbständig? Wie aus einer Scheinselbständigkeit von Lehrkräften eine selbständige Tätigkeit werden kann – der neue § 127 SGB IV

Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn


Die Ausgangslage
Auf den letzten Metern vor der vorgezogenen Bundestagswahl hat der Gesetzgeber auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes (BSG) aus dem Jahre 2022 reagiert, das Bildungsanbieter, aber auch andere öffentliche oder private Unternehmen, für die selbständige Trainer, Lehrkräfte und Referenten als freie Mitarbeiter tätig sind, in helle Aufregung versetzt hatte. Der betroffene Personenkreis ist groß; ausweislich der Daten des Statistischen Bundesamtes übten im Jahre 2023 rund 265.000 Personen eine selbständige Tätigkeit (Haupt- und Nebenerwerb) in lehrenden und ausbildenden Berufen aus.
Für diesen Personenkreis hatte das BSG seine Rechtsprechung geändert und im Fall einer Musikschullehrerin entschieden, dass die Lehrerin, die laut Vertrag freiberuflich an der Musikschule von Herrenberg tätig war, sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei – sog. „Herrenberg-Urteil“ vom 28.3.2022 – B 12 R 3/20. Zahlreiche Bildungsträger beklagten daraufhin, dass diese Rechtsprechung bestehende Bildungsangebote gefährde und große Rechtsunsicherheit bestehe, wie Verträge mit Lehrkräften nach der Neujustierung ausgestaltet sein müssen. Verschärft wurde diese Rechtsunsicherheit zudem durch ein weiteres Grundsatzurteil, das zurückliegende Zeiträume betrifft. Das LSG Niedersachsen-Bremen hatte zwar am 20.12.2022 in einem Urteil - L 2 BA 47/20 - darauf hingewiesen, dass angesichts der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die bisherige langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung zur sozialrechtlichen Statusbeurteilung von Lehrkräften, die vom BSG mit seinem Urteil vom 28.6.2022 intendierte Neuausrichtung für zurückliegende Zeiträume, nicht zu berücksichtigen sei. Die vom LSG Niedersachsen-Bremen zugelassene und eingelegte Revision wurde vom BSG am 5.11.2024 - B 12 BA 3/23 R - jedoch als unbegründet zurückgewiesen. 

Die neue gesetzliche Regelung ab dem 1.3.2025
Der Gesetzgeber hat schließlich gehandelt, um den weiteren Einsatz selbständiger Lehrkräfte in einem Übergangszeitraum zu ermöglichen und den Bildungsträgern und Unternehmen in ihrer existenzbedrohenden Lage zu helfen. In seiner Sitzung am 30.01.2025 hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen, das am 14.02.2025 im Bundesrat ratifiziert worden ist. Teil dieses Gesetzes ist eine bis 31.12.2026 geltende Übergangsregelung zum Status von Lehrkräften. 
Der neue § 127 SGB IV sieht eine „fingierte Selbständigkeit“ vor, und zwar auch dann, wenn bei einer Statusprüfung eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Voraussetzung ist, dass
1. die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen
Tätigkeit ausgegangen sind und
2. die Person, die die Lehrtätigkeit ausübt, zustimmt.

Das aktuelle Live-Online-Seminar gibt einen Überblick über die rechtliche Einordnung der zum 01.03.2025 in Kraft getretenen Regelung des § 127 SGB IV und behandelt alle Rechtsfragen und Konsequenzen, die sich für die Beratungspraxis daraus ergeben. Leider bleiben bei der gesetzlichen Regelung in § 127 SGB IV noch viele Fragen offen, wobei in der aktuellen Fortbildung versucht werden soll, diese Fragen für die Praxis zu beantworten.  
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage einschließlich des Gesetzestextes und der Gesetzesbegründungen des Bundestages sowie des Bundesrates.

Unser Preis: € 89,- zzgl. ges. Umsatzsteuer

Umfang
LIVE ONLINE Seminar 2,5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

Zusatznutzen
Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren.
Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Sehr gut mit den übrigen Terminen am Tag vereinbar.
Termine vormittags, nachmittags, „after work“ und auch samstags.
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
Flexibler geht es kaum!

Effizienz
2,5h Slots: hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
Tagesaktuell und interaktiv.
Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!
Fokussiert: neben Mainstream- bieten wir viele Spezialthemen an!

Warum mit ZOOM?


Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten als PDF-Datei! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: Während des Seminars gibt es i.d.R. eine Pause von ca. 15 Minuten.

    Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

    Anwesenheitsnachweis:

    Sie müssen zweimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
    Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: 0049 228 919 11 19.

    Zertifikat:
    Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.