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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE Seminar: DUO Astrid Lente-Poertgen / Moritz Poertgen: Aus Mieter- bzw. Vermietersicht: Bürgergeld- bzw. Sozialhilfebezieher als Glücksfall oder Niete? Teil 1: Dreiecksverhältnis Jobcenter/Sozialamt – Mieter – Vermieter

Seminar-Kennziffer:

DUO Lente-Poertgen/Poertgen: us Mieter- bzw. Vermietersicht: Bürgergeld- bzw. Sozialhilfebezieher als Glücksfall oder Niete? Teil 1: Dreiecksverhältnis Jobcenter/Sozialamt – Mieter – Vermieter

Referenten-DUO: Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen und Moritz Poertgen, Magister iuris, Düsseldorf

Aus Mieter- bzw. Vermietersicht: Bürgergeld- bzw. Sozialhilfebezieher als Glücksfall oder Nieter? 
Steht der zukünftige bzw. gegenwärtige Mieter im Leistungsbezug nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) – oder SGB XII – Sozialhilfe –, so gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Diesbezügliche anwaltliche Beratung und Vertretung sowohl des Vermieters als auch des Mieters erfordert Detailwissen an dieser besonderen Schnittstelle von Miet- und Sozialrecht. Das wegen der vielfältigen Fragestellungen in zwei Teilen angebotene Seminar greift alle maßgeblichen Fallkonstellationen auf und entwickelt – sowohl aus der Perspektive eines anwaltlichen Mandats des Vermieters als auch des Mieters praxisorientiert Lösungswege, die auch die gebührenrechtliche Komponente beleuchten und zeigt Wege auf, wie durch geschicktes Taktieren das Optimum für den Mandanten „herausgeholt“ werden kann.

Teil 1 im Einzelnen:

  • Dreiecksverhältnis Jobcenter/Sozialamt – Mieter – Vermieter 
    • Direktzahlung der Miete an den Vermieter – bloßer Rechtsreflex versus Schuldbeitritt
    • Abtretung des Bürgergeld-/Sozialhilfeanspruchs in Höhe der Miete an den Vermieter durch Formularmietvertrag/Individualvereinbarung?
    • Pfändung von Betriebskostenguthaben des Mieters – Wie sollte sich der Vermieter verhalten?
    • Tod des Mieters – und nun? Rückabwicklung von Überzahlungen
  • Anbahnung eines Mietverhältnisses mit dem Leistungsbezieher nach dem SGB II oder SGB XII
    • Zusicherung VOR Abschluss des Mietvertrages als Türöffner für Umzugskosten, Einzugsrenovierung, Mietkaution
    • Problemfall Erstauszug von Unter-25-Jährigen
  • Grundsätzliches zum Leistungsanspruch im SGB II / SGB XII
    • Übereinstimmungen und Unterschiede bei der Berechnung
  • Leistungsanspruch nach dem SGB II / SGB XII – Bedarfe für die Unterkunft 
    • Definition Unterkunft
    • Kopfteilprinzip und Ausnahmen
    • Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung –Bedeutung von Mischmietverhältnissen – Scheinvertrag und dessen Auswirkungen
    • Berücksichtigungsfähige Aufwendungen – Was zählt alles zu den übernahmefähigen Betriebskosten? Leistungsrechtliche Auswirkungen von Möblierung/Teilmöblierung – Auszahlung von Betriebskostenguthaben – An wen muss der Vermieter im Falle der Direktzahlung der Miete auszahlen?
  • Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung
    • Wie ermittelt der Vermieter die Angemessenheit?
    • Was gilt bei fehlenden schlüssigen Konzepten zur Miethöhe – Wohngeld mit oder ohne Klimapausachale?
    • Nicht Kopfteil, sondern Bedarfsgemeinschaft bestimmen über die Angemessenheitsgrenze
  • Karenzzeit
    • Einzelheiten zur einjährigen Karenzzeit der Wohnkosten im Bürgergeld – Beginn und Ende – Wie wirken sich Zuzug und Auszug von Bewohnern oder zeitweise Leistungsunterbrechungen aus? Und was ist mit Leistungsbeziehern, die schon vor Einführung des Bürgergeldes im Leistungsbezug waren?
  • Kostensenkungsaufforderung
    • Rechtliche Einordnung
    • Wie lange ist die tatsächliche Miete noch übernahmefähig? Und was bedeutet die Absenkung für den Vermieter?
  • Notwendigkeit der Kostensenkung? 
    • Unwirtschaftlichkeit der Kostensenkung – Und das heißt in der Konsequenz?
    • Unzumutbarkeit der Kostensenkung im Einzelfall / im Trauerjahr nach dem Versterben eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft
  • Übernahme von Doppelmieten infolge Umzugs
    • Voraussetzungen und Dauer des Zeitraumes
  • Alles rund um die Mietkaution
    • Arten, Höhe, Zahlungsweise
    • Leistungsstörungen
    • Abtretung des Rückzahlungsanspruchs an das Jobcenter/Sozialamt – Und nun?
  • Berücksichtigung von Betriebskostennachforderungen / Betriebskostenguthaben
    • Aufrechnung von Gegenansprüchen des Vermieters mit Betriebskostenguthaben? Gegebenenfalls wem gegenüber – dem Mieter oder dem Leistungsträger gegenüber?
  • Einzugs- und Auszugsrenovierung
    • Einordnung in das zivilrechtliche Verständnis
    • Schönheitsreparaturklausel – Wirksamkeit, mögliche Inhalte
    • Bei fehlender Übertragung auf den Mieter – Kann das Jobcenter/Sozialamt einfach ablehnen? Einbeziehung von Leistungsträgern in zivilrechtliche Verfahren des Vermieters gegen den Mieter

Unser Preis: € 89,- zzgl. ges. Umsatzsteuer

Umfang
LIVE ONLINE Seminar 2,5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

Zusatznutzen
Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren.
Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Sehr gut mit den übrigen Terminen am Tag vereinbar.
Termine vormittags, nachmittags, „after work“ und auch samstags.
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
Flexibler geht es kaum!

Effizienz
2,5h Slots: hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
Tagesaktuell und interaktiv.
Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!
Fokussiert: neben Mainstream- bieten wir viele Spezialthemen an!

Warum mit ZOOM?


Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten als PDF-Datei! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: Während des Seminars gibt es i.d.R. eine Pause von ca. 15 Minuten.

    Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

    Anwesenheitsnachweis:

    Sie müssen zweimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
    Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: 0049 228 919 11 19.

    Zertifikat:
    Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.