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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE Seminar: DUO Dr. Euler/Dr. Hoffmann: NEU! Fallstricke bei der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Seminar-Kennziffer:

DUO Dr. Euler/Dr. Hoffmann: NEU! Fallstricke bei der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Referenten: Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Euler - Kanzlei für Arbeitsrecht, Ludwigsburg und Dr. Michel Hoffmann, LL.B, Rechtanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner bei Küttner Rechtsanwälte in Köln


Nach einem mehrfach verzögerten Start ist zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Nach der Übermittlung der eAU von Arztpraxis zur zuständigen Krankenkasse, werden Arbeitgeber die eAU zukünftig bei der jeweils zuständigen Krankenkasse abrufen müssen und erhalten diese im Regelfall nicht mehr von den Beschäftigten. Wie so häufig bei arbeitsrechtlichen Neuregelungen in letzter Zeit, sind viele Details aber noch unklar bzw. nicht hinreichend durchdacht, wie etwa die wenig praxistaugliche Ausnahme für privat Versicherte oder die noch völlig unbefriedigend geregelte Handhabung im Falle von Übermittlungsfehlern. Daneben werden Unternehmen zusehends mit AU-Bescheinigungen konfrontiert, die über digitale Wege (z.B. eine App/ein Internetformular/Videochat) und teilweise ohne jeden ärztlichen Kontakt zustande gekommen sind. Auch die Krankschreibung per Telefon ist wieder zurück, nachdem sie zwischenzeitlich mit Auslaufen der Sonderregelungen, während der Covid19-Pandemie aus der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie gestrichen worden war. 

Für die anwaltliche Beratung ist es unerlässlich die Auswirkungen der geänderten Rechtslage und die damit einhergehenden Fallstricke zu erkennen. Besonders zu berücksichtigen ist die neue Rechtsprechung zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung, sei es im Rahmen strittiger Entgeltfortzahlungskosten, oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Das Bundesarbeitsgericht entwickelt seine Rechtsprechung ständig fort und gibt neue Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast, deren Kenntnis für die anwaltliche Beratung und Prozessführung unentbehrlich sind. Abschließend wird die Rechtsprechung des BSG bei Meldeverstößen der Arbeitsunfähigkeit dargestellt und aufgezeigt, welche Änderungen durch die Digitalisierung eintreten. 


- Einführung der eAU ab 1. Januar 2023

o Übersicht über die gesetzliche Neuregelung

o Verfahrensablauf: Wie wird die eAU übermittelt und welche Prozesse sind in Unternehmen zwingend anzupassen

o Ausnahmen von der elektronischen AU-Bescheinigung

o Umgang mit Störfällen und Übermittlungsfehlern 


- Zulässigkeit (digital) erlangter AU-Bescheinigungen: 

o Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung einer AU-Bescheinigung im Wege der Fernbehandlung (insbesondere Neuregelung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unter Berücksichtigung der telefonischen Krankschreibung)

o Zulässigkeit von AU-Bescheinigungen per Internet-Formular oder App ohne ärztlichen Kontakt?

o Beweiswert digital erlangter AU-Bescheinigungen sowie Handlungsoptionen für Unternehmen 


- Beweiswert der AU-Bescheinigung im Wandel?

o Grundsatz des BAG: Hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung sowie dogmatische Herleitungsfragen 

o Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen des BAG

o Der Entgeltfortzahlungsanspruch

o Die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

o Auswirkungen für die Praxis

o Auswirkungen im Sozialrecht:

o Die Meldeobliegenheiten beim Krankengeld




Die Referenten:

Dr. Anja Katharina Euler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. zum Schwerbehindertenarbeitsrecht ( SGB IX) im „Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und juris- Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v.a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht

Dr. Michel Hoffmann, LL.B, Rechtanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner bei Küttner Rechtsanwälte in Köln, berät seine Mandanten aus dem privaten sowie öffentlichen Sektor in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung. Er verfügt zudem über vielfältige Erfahrungen in der Durchführung von komplexen Restrukturierungsvorhaben einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit bilden sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt. Er ist Mitglied des kanzleiinternen Expertenteams für die Arbeitswelt 4.0 und berät in diesem Zusammenhang Unternehmen bei der Einführung von IT-Systemen. Dr. Hoffmann veröffentlicht regelmäßig in der Fachpresse zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen und ist u.a. Dozent an für Arbeitsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

Unser Preis: € 79,- zzgl. ges. Umsatzsteuer

Umfang
LIVE ONLINE Seminar 2,5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

Zusatznutzen
Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren.
Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Sehr gut mit den übrigen Terminen am Tag vereinbar.
Termine vormittags, nachmittags, „after work“ und auch samstags.
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
Flexibler geht es kaum!

Effizienz
2,5h Slots: hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
Tagesaktuell und interaktiv.
Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!
Fokussiert: neben Mainstream- bieten wir viele Spezialthemen an!

Warum mit ZOOM?


Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten als PDF-Datei! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: Während des Seminars gibt es i.d.R. eine Pause von ca. 15 Minuten.

    Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

    Anwesenheitsnachweis:

    Sie müssen zweimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
    Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: 0049 228 919 11 19.

    Zertifikat:
    Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.