Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass Mandate, die zunächst mit einer kündigungsschutzrechtlichen Perspektive begonnen haben, im Zuge der Beratung eine immer stärkere sozialrechtliche Dimension erlangen können: Ist das ALG I von vorne herein nicht bedarfsdeckend oder der Anspruch bald erschöpft, so stellt sich die Frage nach einem (ggf. aufstockenden) Anspruch nach dem SGB II.
Eine hohe Abfindung muss hierbei kein Hindernis mehr sein! Denn die bereits für „Corona-Zeiträume“ durch § 67 SGB II ermöglichte Zugangserleichterung zum Arbeitslosengeld II trotz beachtlichen liquiden Vermögens wird durch das zum 1.1.2023 eingeführte Bürgergeld nicht nur teilweise fortgesetzt, sondern auch das Schutzniveau für Erwerbseinkommen und selbstgenutzte Immobilien im SGB II erweitert.
Das Seminar sensibilisiert für diese „Chancen“ im SGB II wie die klassischen Problemschwerpunkte der Vermögens- und Einkommensberücksichtigung beim SGB II-Aufstocken und bringt Sie kompakt auf dem aktuellen Stand für die fachanwaltliche Beratungspraxis.
Wesentliche Inhalte:
• Grundlagen der SGB II-Anspruchsprüfung
• Die zentrale Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und deren Auswirkungen
o höchstrichterliche und wegweisende obergerichtliche Entscheidungen
o typische Probleme aus der erstinstanzlichen Praxis, u.a. Nachweis eines echten Darlehens vs. Schenkung, liquide gemachtes Sachvermögen, Mitwirkungspflichten
• Zwischenzeitliches Covid-19 Sonderrecht in § 67 SGB II und seine Ausstrahlung in 2023
• Welche wesentlichen Neuerungen bringt das Bürgergeld? Und was gilt ab wann?
• Vermögensprüfung 2023 – Karenzzeit und u.a. neue Freigrenzen für liquides Vermögen
• Problemschwerpunkt: Ist die selbstgenutzte Immobilie geschützt? Update 2023!
• Kosten der Unterkunft und Heizung, u.a.
o Leitentscheidungen zur Angemessenheitsprüfung
o Umsetzung der BSG-Maßgaben zum Nachweis der tatsächlichen Anmietbarkeit angemessen teurer Wohnungen und Folgen in der Praxis
o Neue Karenzzeit im Bürgergeld
o Unterkunftsbedarf bei der selbstgenutzten Immobilie,
o Hausgeld, Rücklage, WEG-Sonderumlagen
o Kreditraten: Tilgungsanteil ausnahmsweise übernehmbar
o Reparaturen und Modernisierungen
• Einkommensermittlung bei abhängiger Beschäftigung
• Anrechnungsfreie Einkommensarten und die neuen Freibeträge für Erwerbseinkommen
• Einkommensermittlung bei selbständiger Tätigkeit, insb
o Ausnahmsweise jahresweise oder sechsmonatige Betrachtung?
o Der ewige Streit um die Betriebsausgaben: Wann ist eine Ausgabe notwendig?
o Schutz gegen fiktive Erhöhungen der Einnahmen durch das Jobcenter
o Wenn das Jobcenter Finanzamt spielt: Von der (richtigen) Anwendung der Richtsatzsammlung des BMF
o Saldierungsmöglichkeiten bei mehreren wirtschaftlichen Aktivitäten?