Prof. Dr. Karl Maier: Neues zur Kaskoversicherung, insb. zu Folgen bei verspäteter Meldung des Kaskoschadens, Unrichtige Angaben auf dem Fragebogen, Fehlverhalten
Referent:
Prof. Dr. Karl Maier, Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln
Bei der Regulierung der meisten Unfallschäden im Straßenverkehr stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Kaskoversicherung des Mandanten in Anspruch zu nehmen.
Ziel dieser Fortbildungsveranstaltung ist es, die wichtigsten Grundlagen der Kaskoversicherung anhand der aktuellen Rechtsprechung zu wiederholen. Im Focus stehen insbesondere die versicherten Ereignisse (Diebstahl, Wildschaden, Überschwemmung, Unfall), aber auch die Abrechnung des Kaskoschadens. Sodann werden die wichtigsten Einwendungsmöglichkeiten des Kaskoversicherers (grob fahrlässige Herbeiführung des Unfalls durch Alkoholisierung, Obliegenheitsverletzungen durch falsch ausgefüllten Fragebogen oder Verkehrsunfallflucht) behandelt.
1. Versicherungsrechtliche Folgen bei verspäteter Meldung des Kaskoschadens?
Häufig geht ein Rechtsanwalt bei der Abwicklung eines Unfallschadens davon aus, den gesamten Schaden bei der Gegenseite realisieren zu können. Ist dies nicht der Fall, kann es geboten sein, die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Häufig ist zu diesem Zeitpunkt aber schon die Anzeigefrist von einer Woche abgelaufen. Bei der Frage, ob sich der Kaskoversicherer deswegen auf Leistungsfreiheit berufen kann, stellen sich hinsichtlich des Verschuldens und der Kausalität bezüglich der Verletzung der Anzeigeobliegenheit schwierige Probleme.
(OLG Braunschweig r+s 2020, 628; OLG Köln r+s 2019, 90; KG Berlin r+s 2019, 82; OLG Celle r+s 2018, 132; OLG Hamm r+s 2017, 466).
Grundsätzlich besteht die Pflicht, ein Schaden anzuzeigen auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Da hier meistens der Versicherer von der Gegenseite informiert wird, bleibt eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit meist folgenlos. Anders, wenn der Versicherer aufgrund der verspäteten Anzeige zu viel an den Unfallgegner bezahlt. (AG Köln, Urt. v. 21.9.2020 – 142 C 270/16)
2. Unrichtige Angaben auf dem Fragebogen des Versicherers
Gerade wenn es um den Diebstahl eines Fahrzeugs geht, muss der betroffene Versicherungsnehmer einen umfangreiche Fragebogen ausfüllen. Kommt es hier zu unrichtigen Angaben, kann dies unter Umständen sogar zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers führen. Häufig ist hierzu allerdings Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat.
• Falsche Angaben zur Laufleistung: OLG Dresden 4 U 1399/18; KG Berlin, Beschl. v. 12. 10. 2013 – 6 U 155/13)
• Weigerung, den Fahrzeugdatenspeicher auslesen zu lassen als Obliegenheitsverletzung (LG Köln, Urt. vom 26.03.2020 – 24 O 236/19)
3. Sommerreifen im Winter und anderes Fehlverhalten
• Einschlafen am Steuer (OLG Celle, Urt. vom 01.07.2020 – 14 U 8/20
• Alkohol (OLG Brandenburg, Urt. v. 08.01.2020 - 11 U 197/18
• Sommerreifen im Winter (AG Papenburg r+s 2017, 69; AG Mannheim r+s 2015, 494
• Schlüsselverlust (LG Leipzig, Urt. vom 28.02.2018 - 03 O 206/16; KG Berlin r+s 2017, 582