Wellner: Konzentrierte Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungen insbes. des BGH zum Personenschaden der letzten Jahre
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Der Referent,
Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a. D., war rund 20 Jahre Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats und ist seit Oktober 2019 als Rechtsanwalt tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich des Schadensersatzrechts, wo er vorwiegend auf Revisionsebene beratend tätig ist. Er ist langjähriger Referent im Schadensersatzrecht und - neben anderen Publikationen - Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars Verkehrsrecht“, Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" und der "Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch, Schmerzensgeldbeträge“. Als Mitautor des "Geigel, Der Haftpflichtprozess“ kommentiert er insbesondere das Kapitel „Verkehrssicherungspflichten" und "Sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegien“ (erscheint 2023 in neuer Auflage).
Im Einzelnen:
• Bedeutung psychischer Personenschäden für Haftung und Deckung
• Zumutbarkeit einer psychiatrischen Behandlung zur Wiederherstellung der verletzungsbedingt beeinträchtigten Arbeitskraft
• Beweismaßstab bei haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität
• Sekundäre Darlegungslast des Geschädigten
• SVT-Regress gegen Haftpflichtversicherer und Familienprivileg
• Steuerschaden beim Verdienstausfall eines mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Geschädigten
• Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherer als Streithelfer ihres Versicherungsnehmers
• Versicherungsvertragliche Bindungswirkung an den Haftpflichtprozess und Rechtskrafterstreckung nach 124 Abs. 1 VVG
• Trennungsprinzip und Risiken des vorweggenommenen Deckungsprozesses
• Verjährungsprivileg des Kfz-Haftpflichtversicherers nach § 115 Abs. 2 S. 2 VVG
• Schmerzensgeld wegen Schockschäden und Hinterbliebenengeld
• Anwendbarkeit der §§ 104 ff. SBG VII bei Schockschäden und Hinterbliebenengeld
• Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen
• Kein „taggenaues Schmerzensgeld“
• Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen