In dieser Veranstaltung wollen wir besonders wichtige, in jüngerer Zeit veröffentlichte Entscheidungen aus dem Bereich der Personenversicherung vorstellen, kritisch bewerten, im größeren Kontext beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Selbstverständlich werden aktuelle Entscheidungen kurzfristig aufgenommen.
1. Berufsunfähigkeitsversicherung
Die „Fallstricke“ bei Streitigkeiten aus der Berufsunfähigkeitsversicherung können in der anwaltlichen Praxis vielfältig sein. Anhand aktueller Entscheidungen wollen wir hier typische Probleme besprechen, und zwar insbesondere Folgendes:
- Auslegung einer qualifizierten Dienstunfähigkeitsklausel – BGH v. 31.5.2023
- Was ist der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf bei Reduzierung der Tätigkeit? - OLG Frankfurt v. 18.11.2022
- Berufsunfähigkeit wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung der früheren Tätigkeit? – OLG Saarbrücken v. 5.4.2023 („Myokardinfarkt“)
- Leistungsfreiheit wegen Verletzung von Anzeige- und Mitwirkungsobliegenheiten? – OLG Karlsruhe v. 5.7.2022
- maßgeblicher Prüfungszeitpunkt bei Verweisung in der Nachprüfung? Verweisung auch ohne nachträgliche Veränderung möglich? – u.a. OLG Hamm v. 23.11.2022
- - Welche Anforderungen sind an eine wirksame Einstellungsmitteilung bei (konkreter Verweisung/Gesundheitsverbesserung) zu stellen? – u.a. OLG Saarbrücken v. 5.4.2023; OLG Koblenz v. 26.4.2023
- Verweisung nach freiwilliger Umschulung möglich? – OLG Nürnberg v. 7.11.2022
2. Private Krankentagegeld- und Krankheitskostenversicherung
In der Krankentagegeldversicherung werden wir uns anhand jüngerer Rechtsprechung mit der Frage beschäftigen, ob die VR die nach dem Urteil des BGH v. 6.7.2016 intransparente Klausel zur einseitigen Herabsetzung des Krankentagegeldes einseitig in bestehenden Verträgen ändern können. Darüber hinaus werden wir aktuelle Entscheidungen zum Ende des Versicherungsschutzes etwa bei Berufsunfähigkeit und ergänzende Regelungen zur Anwartschaftsversicherung näher ansehen. Dabei wird es vor allem um folgende Entscheidungen gehen:
- Wirksame Klauselersetzung bei - nach der Rspr. des BGH (6.7.2016 – IV ZR 44/15) - intransparenten Klauseln über ein einseitiges Herabsetzungsrecht des VR: OLG Köln v. 7.12.2021 (bejahend), aA LG Köln v. 11.1.2023 (verneinend)
- Grundlegendes zur Anwartschaftsversicherung: Voraussetzungen der Umwandlung und Rückumwandlung; Beratungsanlass; Beweislast – KG v. 28.2.2023; LG Saarbrücken v. 3.5.2023; OLG Nürnberg v. 21.9.2023
3. Private Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung wird ein - für den Anwalt besonders wichtiges – aktuelles Urteil des BGH von Ende 2022 im Fokus stehen, mit dem der BGH zum Rückforderungsrisiko bei einer Klage des VN auf Neubemessung entschieden hat. Daneben wird es um jüngere Entscheidungen zu „klassischen Themen und Fallstricken“ aus dem Bereich der „Invaliditätsleistungen“ und „Unfallrenten“ (Voraussetzungen und Bemessung unfallbedingter Invalidität) gehen. Im Einzelnen werden u.a. folgende Entscheidungen besprochen werden:
- Zulässigkeit einer Feststellungsklage - OLG Frankfurt v. 13.7.2022
- Nachweis eines unfallbedingten Dauerschadens – OLG Saarbrücken v. 5.8.2022
- „Invaliditätsfristen“, insbesondere rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung – OLG Saarbrücken v. 5.8.2022, OLG Frankfurt v. 26.1.2022
- BGH v. 2.11.2022: Rückforderungsrisiko bei einer Klage des VN auf Neubemessung
08.30-11.15 Uhr (2,5h) DUO Dr. Marlow/Spuhl: Highlights zur Personenversicherung
11.30-14.15 Uhr (2,5h) DUO Dr. Marlow/Spuhl: Die Haftung des Versicherers und Versicherungsvermittlers
14.30-17.15 Uhr (2,5h) Prof. Dr. Staudinger: Neue Entscheidungen in der Sachversicherung