Prof. Dr. Staudinger: Neue Entscheidungen in der Sachversicherung
Referent:
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht, Universität Bielefeld, u.a. Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT) und Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Der Dozent Prof. Dr. Ansgar Staudinger geht im Rahmen des LIVE ONLINE Seminars auf aktuelle Judikatur aus Karlsruhe sowie den Unterinstanzen ein. Schwerpunkte bilden die Gefahrerhöhung, Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Einbezogen werden auch Fragen des Regressverzichts sowie Gerichtsstandes.
Gegenstand sind aktuelle Entscheidungen wie etwa:
• BGH, BeckRS 2022, 30953 (AGB-rechtliche Zulässigkeit der Sperrung der Lademöglichkeit einer Batterie aus der Ferne)
• BGH, WM 2022, 2273 (Zur Klausel der unerwarteten schweren Erkrankung)
• BGH, VersR 2022, 1523 (Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Neuwagenkäufers gegen den Motorhersteller in einem Dieselfall)
• BGH, VersR 2022, 312 (Kein Versicherungsschutz für COVID-19-Schließungen wegen AGB-rechtlich wirksamer Begrenzung auf im Katalog genannte Krankheiten)
• BGH, BeckRS 2022, 4754 und BGH, BeckRS 2022, 4758 (Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Umstände, die für die Angemessenheit einer auf der Grundlage von § 651h Abs. 1 S. 3 BGB geforderten Entschädigung maßgeblich sind)
• BGH, VersR 2022, 321 (Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch der Hausanschlussleitung)
• BGH, r+s 2021, 689 (Zur Leitungswasserversicherung und der Frage, ob die Dusche als Ganzes eine mit dem Rohrleitungssystem verbundene Einrichtung darstellt)
• OLG Hamm, r+s 2021, 691 (Fehlen einer Führungsklausel in der Feuerversicherung)
• OLG Schleswig, BeckRS 2021, 34377 (Wirksamkeit der Mehrwertsteuer- und Kostennachweisklausel in der Wohngebäudeversicherung)
• OLG Düsseldorf, r+s 2021, 716 (Verkehrssicherungspflicht bei einem „praktisch wartungsfreiem“ Wasseraufbereiter; keine Anwendbarkeit von § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zwischen Mietern in gleichem Gebäude)
sowie weitere Entscheidungen bis zum Seminartermin! Es werden nur 2022er und 2023er Entscheidungen tagesaktuell besprochen!
Auf jeden Fall wie gewohnt: kompakt, verständlich, kurzweilig, unverwechselbar!
Mi., 15. November 2023: 7,5 Std. (3 x 2,5h) Versicherungsrecht an einem Tag - einzeln buchbar:
08.30-11.15 Uhr (2,5h) DUO Dr. Marlow/Spuhl: Highlights zur Personenversicherung
11.30-14.15 Uhr (2,5h) DUO Dr. Marlow/Spuhl: Die Haftung des Versicherers und Versicherungsvermittlers
14.30-17.15 Uhr (2,5h) Prof. Dr. Staudinger: Neue Entscheidungen in der Sachversicherung