Edmund Schmitt: Update Versicherung für fremde Rechnung u.a. am Beispiel der Kaskoversicherung über Leasingfahrzeuge
Referent: Edmund Schmitt, Vorsitzender Richter am OLG Köln („Versicherungssenat“) a.D. und Dozent an der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Die Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG ist immer wieder Gegenstand von Versicherungsprozessen. Dies wird von den Prozessbeteiligten jedoch nicht immer erkannt. Dabei weist die Versicherung für fremde Rechnung zahlreiche prozessuale und materiell-rechtliche Besonderheiten auf, die beachtet werden müssen. Im Seminar werden viele dieser für den Ausgang des Prozesses oft wichtigen Besonderheiten behandelt.
Erörtert werden insbesondere nachfolgende prozessual und materiell-rechtlich bedeutsame Themen:
· Abgrenzung und Abwendungsbereich der Versicherung für fremde Rechnung (z.B. Abgrenzung zu unternehmensbezogenen Geschäften, der Versicherung einer Gefahrperson, der reinen Bezugsberechtigung).
· Typische „Fremdversicherungen“ – Vertragsabschluss (auch) „für einen anderen“; insbesondere die Versicherung fremden Eigentums z.B. bei geleasten Sachen.
· Rechtsfolgen der Annahme einer Versicherung für fremde Rechnung:
- Aktive Prozessführungsbefugnis; gesetzliche Prozessstandschaft des VN, §§ 44, 45 VVG.
- Wer ist nach dem Gesetz materiell-rechtlich Inhaber des Versicherungsanspruchs, wer materiell verfügungsbefugt, wer zur gerichtlichen Geltendmachung berechtigt? Welche Folgen ergeben sich bei Ausstellung eines Sicherungsscheins in der Kaskoversicherung? Wie muss der Klageantrag lauten?
- Von dem Gesetz abweichende Regelungen in AVB am Beispiel der D&O Versicherung.
· Zurechnung von Kenntnis und Verhalten des Versicherten nach § 47 VVG – Verhältnis zur sog. Repräsentantenhaftung.
· Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 86 Abs. 1 VVG in der „Fremdversicherung“.
· Materiell-rechtliche Fragen der Versicherung für fremde Rechnung am Beispiel des Kfz.-Leasings in der Kaskoversicherung (Sacherhaltungs- und Sachersatzinteresse):
- Bezug bei der Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs?
- Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasingfahrzeugs; Anforderungen an die Sicherstellung der Ersatzbeschaffung nach A.2.6.3 AKB; Beginn der Jahresfrist für die Sicherstellung.
- Wer ist Gläubiger des Deckungsanspruchs aus der Differenzklausel – sog. GAP-Deckung).
- Wer ist bei der Neuwertversicherung Inhaber des Anspruchs auf die Neuwertspitze?