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Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin LIVE über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in "Aktion", Daneben sehen Sie im Großformat die PP-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier bequem von zu Hause, von Ihrem Büro oder von einem anderen Ort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierten Chat können Sie mit dem Referenten/der Referentin oder den anderen Teilnehmern kommunzieren und Ihre Fragen zu stellen. Die Anwesenheitskontrolle erfolgt über den Chat.

"Ihre Veranstaltungen finde ich immer sehr informativ, auch dass die Online-Teilnahme so unkompliziert möglich ist, finde ich toll!" 

LIVE ONLINE Seminar: Prof. Dr. Karl Maier: Neues zur Kaskoversicherung, insb. zu Unfallflucht nach § 142 StGB, Alkohol und Drogen in der Kfz-Versicherung, Tarifmerkmale in der Kraftfahrtversicherung

Seminar-Kennziffer:

Prof. Dr. Karl Maier: Neues zur Kaskoversicherung, insb. zu Unfallflucht nach § 142 StGB, Alkohol und Drogen in der Kfz-Versicherung, Tarifmerkmale in der Kraftfahrtversicherung

Referent: Prof. Dr. Karl Maier, Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln


Bei der Regulierung der meisten Unfallschäden im Straßenverkehr stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Kaskoversicherung des Mandanten in Anspruch zu nehmen.

Ziel dieser Fortbildungsveranstaltung ist es, die wichtigsten Grundlagen der Kaskoversicherung anhand der aktuellen Rechtsprechung zu wiederholen. Im Focus stehen insbesondere die versicherten Ereignisse (Diebstahl, Wildschaden, Überschwemmung, Unfall), aber auch die Abrechnung des Kaskoschadens. Sodann werden die wichtigsten Einwendungsmöglichkeiten des Kaskoversicherers (grob fahrlässige Herbeiführung des Unfalls durch Alkoholisierung, Obliegenheitsverletzungen durch falsch ausgefüllten Fragebogen oder Verkehrsunfallflucht) behandelt. 


1. Die versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach § 142 StGB

Eine Strafverteidigung wegen § 142 StGB zählt zur anwaltlichen Routine. Dabei wird oft übersehen, dass in praktisch allen Fällen eine Verkehrsunfallflucht auch ein versicherungsrechtliches Nachspiel hat, bei dem der Mandant dringend auf anwaltlichen Rat angewiesen ist.

In der Kfz- - Haftpflichtversicherung droht dem Fahrer ein Regress bis zu 5000 €, in der Kaskoversicherung kann sich der Versicherer auf vollständige Leistungsfreiheit berufen.

Hier ist es aus Sicht des Rechtsanwalts, der den Fahrer vertritt, unabdingbar, die denkbaren versicherungsrechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten zu kennen. Das betrifft nicht nur die auch im Strafrecht auftretenden Probleme (liegt ein Unfall vor, hat der Fahrer diesen bemerkt), vielmehr stellen sich im Versicherungsrecht weitere Kausalitäts- und Beweislastfragen. So wird immer wieder übersehen, dass der Versicherer die Beweislast für die Verletzung der Wartepflicht durch den Fahrer trägt. Von Bedeutung ist auch, ob der Versicherer durch die Unfallflucht wirklichen in seinen Erkenntnismöglichkeiten beeinträchtigt worden ist und ob der Fahrer nicht den Beweis mangelnder Kausalität führen kann. Dabei stellt sich die Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob bei einer Unfallflucht von Arglist auszugehen ist. Dass jedenfalls eine Benachrichtigung des Versicherungsvertreters genügt, hat der BGH (BGH IV ZR 97/11) schon vor einigen Jahren entschieden. 

Von besonderer Bedeutung sind zwei Urteile der Oberlandesgerichte Dresden (Urt. v. 27.11.2018 - 4 U 447/18) und Celle (Urt. v. 25.03.2019 - 8 U 210/18), wonach § 142 Abs. 2 StGB (Pflicht zur nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen) mangels ausreichender Fassung in den Versicherungsbedingungen (E. 1.1. 3AKB) im Versicherungsrecht nicht angewendet werden darf. Einige Versicherer reagieren hierauf in neueren Bedingungswerken, die entsprechenden Neufassungen werden kritisch unter die Lupe genommen.

2. Alkohol und Drogen in der Kfz-Versicherung

Folgen in der Kaskoversicherung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.4.2014-9U135/13; OLG Saarbrücken Urt. v. 30.10.2014-4U 165/13; OLG Dresden Beschluss v. 13.11.2017-4U1121/17)

Folgen in der Kfz – Haftpflichtversicherung (AG Hamburg-St.Georg, Urt. v. 19.02.2020 – 916 C 315/19)

3. Tarifmerkmale in der Kraftfahrtversicherung

Kaum ein Versicherungsvertrag wird im Kraftfahrtbereich geschlossen, ohne dass die Höhe der Prämie von bestimmten Tarifmerkmalen wie Jahreslaufleistung, eigene Garage, eingeschränktem Nutzerkreis abhängig gemacht wird. Immer wieder verstößt der Versicherungsnehmer (oft) ungewollt gegen die vereinbarten Tarifbestimmungen. Dies löst eine im Regelfall unbegründete Sorge um den Versicherungsschutz aus, häufig wird von den Versicherern aber eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € abgezogen - ohne dass hierfür eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht. Daher sollen die genauen Voraussetzungen einer etwaigen Vertragsstrafe und denkbare Einwendungsmöglichkeiten des VN dargestellt werden.

Folgende Entscheidungen werden insb. besprochen:

LG Magdeburg, Urt. v. 11.9.2018 – 11 O 217/18; AG Berlin-Charlottenburg 217 C 30/18; AG Gelsenkirchen SP 2011, 229; LG Dortmund, Urt. v. 10.07.2014 - 2 O 261/13

Versuchen der Versicherer, die Musterbedingungen des GDV zu Ihren Gunsten zu ändern, hat das LG Koblenz eine Absage erteilt (LG Koblenz, Urteil vom 01.09.2021 – 16 S 2/21)


Unser Preis: € 79,- zzgl. ges. Umsatzsteuer

Umfang
LIVE ONLINE Seminar 2,5h Vortrag plus PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat

Zusatznutzen
Keinen Zeitaufwand und Kosten für An- und Abreise und eventueller Übernachtung
Ohne Stau und Parkplatzsuche

FAO
Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren.
Das heisst entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.

Flexibilität
Sehr gut mit den übrigen Terminen am Tag vereinbar.
Termine vormittags, nachmittags, „after work“ und auch samstags.
Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung.
Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden.
Kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt der Zugangsdaten: das heißt: i.d.R. 1 Werktag vor dem Seminartermin.
Flexibler geht es kaum!

Effizienz
2,5h Slots: hohe Aufnahmefähigkeit des Vortragsinhaltes, kurzweilig und auf den Punkt gebracht!
Tagesaktuell und interaktiv.
Schöpfen Sie aus einem umfangreichem Angebot an Themen und Top-Referenten!
Fokussiert: neben Mainstream- bieten wir viele Spezialthemen an!

Warum mit ZOOM?


Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen:


Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio)
: nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video):
nicht Bedingung
Zoom Client Software oder Webbrowser
: Lesen Sie hierzu unsere "FAQ zur Nutzung von ZOOM in unseren LIVE ONLINE-Seminaren"!

Zum Ablauf:

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar ("Meeting").

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten als PDF-Datei! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über diese Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon 0049 228 914 08 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren - alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: Während des Seminars gibt es i.d.R. eine Pause von ca. 15 Minuten.

    Anwesenheitsnachweis/Zertifikat:

    Anwesenheitsnachweis:

    Sie müssen zweimal - jeweils nach mündlicher Aufforderung - Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
    Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: 0049 228 919 11 19.

    Zertifikat:
    Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.