Viele Erkrankungen können zum Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit bis hin zu einer dauerhaften Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers führen. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig war, stellt sich – gerade bei längerer Dauer der Erkrankung - in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig die Frage, wie eine Wiedereingliederung dieses Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit gestaltet werden kann und muss. Insbesondere die Frage, ob und wie oft ein BEM vom Arbeitgeber angeboten werden muss und ob ein Anspruch von Arbeitnehmern auf Durchführung eines BEM besteht, aber die konkrete Durchführung eines BEM werden in diesem Live-Online-Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt.
Neben der Behandlung aller rechtlich relevanten Fragestellungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung beinhaltet das Seminar auch eine ausführliche Darstellung der Gestaltung und Durchführung eines BEM.
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps, einem BEM-Ablaufplan und Mustertexten.
· Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
- Mindeststandards
- neue Rechtsprechung des BAG zum BEM, insbesondere zu der Frage, ob ein Anspruch des Mitarbeiters auf Durchführung eines BEM besteht und wie oft ein Arbeitgeber ein BEM anbieten muss
- Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
- Einschaltung des Betriebsarztes
- mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
- Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten
· Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
· Hinzuziehung einer Vertrauensperson zum BEM – neue gesetzliche Regelung in § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
· Datenschutz
· Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen
- Zwingende Mitbestimmung - § 87 BetrVG
- Betriebsvereinbarung
· Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
- örtliche gemeinsame Servicestellen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
· Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
-Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Darlegungs- und Beweislast
- Kündigung nach Durchführung des BEM
· Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
· Ablaufplan eines BEM/Mustertexte