DUO Dr. Euler/Dr. Brink: Fallstricke beim Datenschutz im BEM
Referenten: Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Euler - Kanzlei für Arbeitsrecht, Ludwigsburg und Dr. Stefan Brink, Gründer und geschäftsführender Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für die Digitalisierung der Arbeitswelt in Berlin
Die gesetzliche Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement ist vor 20 Jahren in Kraft getreten. Dennoch bestehen immer noch viele Unsicherheiten in der Praxis und in der anwaltlichen Beratung. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mit einer Reihe von Entscheidungen wichtige Hinweise erteilt, jedoch verbleiben eine Vielzahl von offenen Rechtsfragen. Das Seminar vermittelt die Grundlagen zur optimalen Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und zeigt die Handlungsmöglichkeiten aus Arbeitgeber- und Arbeitsnehmersicht unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf. Die Grundlagen der krankheitsbedingten Kündigung werden aufgezeigt. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen in diesem Kontext bilden einen besonderen Schwerpunkt des Seminars und werden grundlegend aufgearbeitet. Beleuchtet wird zudem die Rechtssprechung der Arbeitsgerichte zum Datenschutz beim BEM.
• Die besondere Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
• Die Akteure des BEM
• Mitbestimmungsrechte vom BR und SBV
• Aktuelle Rechtsprechung zum BEM bei der krankheitsbedingten Kündigung
• Datenschutzrechtliche Grundlagen des BEM
• Notwendigkeit einer Einwilligung
• Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Datenschutz beim BEM
• Praktische Überlegungen zur Gestaltung des BEM
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeits-und/oder Sozialrecht, Personalreferenten, Syndikusrechtsanwälte
Die Referenten:
Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. der „neue Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und juris Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist seit 2008 Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v. a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Dr. Stefan Brink, Verwaltungs- und Verfassungsjurist, nach Promotion bei Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz, sodann Richter am Verwaltungsgericht Koblenz und Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungs-gericht (1. Senat, Prof. Dr. Reinhard Gaier); von 2008 bis 2016 Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, von 2017 bis 2022 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.
Jetzt leitet Stefan Brink das von ihm gegründete wissenschaftliche Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt in Berlin, das sich für eine freiheitsorientierte und lebenswerte Digitalisierung des öffentlichen und privaten Sektors einsetzt; er ist Mit-Herausgeber des führenden online Datenschutz-Kommentars.