DUO Dr. Euler/Dr. Hoffmann: NEU! Fallstricke bei der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Referenten: Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Euler - Kanzlei für Arbeitsrecht, Ludwigsburg und Dr. Michel Hoffmann, LL.B, Rechtanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner bei Küttner Rechtsanwälte in Köln
Nach einem mehrfach verzögerten Start ist zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Nach der Übermittlung der eAU von Arztpraxis zur zuständigen Krankenkasse, werden Arbeitgeber die eAU zukünftig bei der jeweils zuständigen Krankenkasse abrufen müssen und erhalten diese im Regelfall nicht mehr von den Beschäftigten. Wie so häufig bei arbeitsrechtlichen Neuregelungen in letzter Zeit, sind viele Details aber noch unklar bzw. nicht hinreichend durchdacht, wie etwa die wenig praxistaugliche Ausnahme für privat Versicherte oder die noch völlig unbefriedigend geregelte Handhabung im Falle von Übermittlungsfehlern. Daneben werden Unternehmen zusehends mit AU-Bescheinigungen konfrontiert, die über digitale Wege (z.B. eine App/ein Internetformular/Videochat) und teilweise ohne jeden ärztlichen Kontakt zustande gekommen sind. Auch die Krankschreibung per Telefon ist wieder zurück, nachdem sie zwischenzeitlich mit Auslaufen der Sonderregelungen, während der Covid19-Pandemie aus der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie gestrichen worden war.
Für die anwaltliche Beratung ist es unerlässlich die Auswirkungen der geänderten Rechtslage und die damit einhergehenden Fallstricke zu erkennen. Besonders zu berücksichtigen ist die neue Rechtsprechung zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung, sei es im Rahmen strittiger Entgeltfortzahlungskosten, oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Das Bundesarbeitsgericht entwickelt seine Rechtsprechung ständig fort und gibt neue Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast, deren Kenntnis für die anwaltliche Beratung und Prozessführung unentbehrlich sind. Abschließend wird die Rechtsprechung des BSG bei Meldeverstößen der Arbeitsunfähigkeit dargestellt und aufgezeigt, welche Änderungen durch die Digitalisierung eintreten.
- Einführung der eAU ab 1. Januar 2023
o Übersicht über die gesetzliche Neuregelung
o Verfahrensablauf: Wie wird die eAU übermittelt und welche Prozesse sind in Unternehmen zwingend anzupassen
o Ausnahmen von der elektronischen AU-Bescheinigung
o Umgang mit Störfällen und Übermittlungsfehlern
- Zulässigkeit (digital) erlangter AU-Bescheinigungen:
o Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung einer AU-Bescheinigung im Wege der Fernbehandlung (insbesondere Neuregelung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unter Berücksichtigung der telefonischen Krankschreibung)
o Zulässigkeit von AU-Bescheinigungen per Internet-Formular oder App ohne ärztlichen Kontakt?
o Beweiswert digital erlangter AU-Bescheinigungen sowie Handlungsoptionen für Unternehmen
- Beweiswert der AU-Bescheinigung im Wandel?
o Grundsatz des BAG: Hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung sowie dogmatische Herleitungsfragen
o Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen des BAG
o Der Entgeltfortzahlungsanspruch
o Die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
o Auswirkungen für die Praxis
o Auswirkungen im Sozialrecht:
o Die Meldeobliegenheiten beim Krankengeld
Die Referenten:
Dr. Anja Katharina Euler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. zum Schwerbehindertenarbeitsrecht ( SGB IX) im „Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und juris- Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v.a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht
Dr. Michel Hoffmann, LL.B, Rechtanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner bei Küttner Rechtsanwälte in Köln, berät seine Mandanten aus dem privaten sowie öffentlichen Sektor in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung. Er verfügt zudem über vielfältige Erfahrungen in der Durchführung von komplexen Restrukturierungsvorhaben einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit bilden sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt. Er ist Mitglied des kanzleiinternen Expertenteams für die Arbeitswelt 4.0 und berät in diesem Zusammenhang Unternehmen bei der Einführung von IT-Systemen. Dr. Hoffmann veröffentlicht regelmäßig in der Fachpresse zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen und ist u.a. Dozent an für Arbeitsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.