Dr. Michael Selk: Privates Nachbarrecht – vom Grenzbewuchs über Immissionen zu Wegerechten u.v.m
Referent: Rechtsanwalt Dr. Michael Selk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht , Fachanwalt für Strafrecht, Weiland Rechtsanwälte, Hamburg
Unterschiedliche Gartencharaktere, die im friedlichen Miteinander auch noch nebeneinander existieren? Nicht immer ist dies möglich.
In der Praxis spielt das Nachbarrecht nach wie vor eine große Rolle – Schiedsleute, Amts- und Landgerichte beschäftigen sich regelmäßig mit dieser speziellen Materie. Die Fehlerquote ist indes hoch, zumal das Nachbarrecht auch in der richterlichen Ausbildung kaum vorkommt und im Übrigen auch nicht wirklich beliebt ist. Aus anwaltlicher Sicht gibt es Anlass, sich hier „sicherer“ zu fühlen. Versäumte Fristen führen ebenso zur Haftung wie verfrühte Klagen. Der Referent trägt zu typischen Problemen sowohl des materiellen Nachbarrechtes als auch des Prozessrechtes vor, geht insbesondere auf Fehler im Schlichtungsverfahren sowie von Schiedsleuten ein, berichtet von neuen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und gibt wertvolle Hinweise zur Taktik in jedem Verfahrensstadium.
Das Nachbarrecht gehört gem. §§ 15, 14c Nr. 4 FAO zum Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Referent verfügt über eine ca. dreißigjährige Erfahrung in zahllosen nachbarrechtlichen Mandaten, Erfahrungen mit Schiedsleuten und hat insbesondere zu Immissionen diverse Beiträge veröffentlicht.
Beispielhaft aus der Gliederung (nicht abschließend):
- Quellen des Nachbarrechts; landes- und bundesrechtliche Normen
- Das Grundstück und seine Grenzen, Abstände, Bäume und Sträucher
- Immissionen: von lauter Musik bis zum Grillen, Duldung und Ausgleichsansprüchen
- Gefahren am und durch das Nachbargrundstück; von Höhen und Tiefen, Einwirkungen durch Wasser und Schadenersatz
- Nutzung durch Dritte: Baulasten, Notwegerechte und Grunddienstbarkeiten
- Verjährung und Fristen
- Das Schlichtungsverfahren und viele Irrtümer
- Klagverfahren – Zulässigkeit von Klagen und einzelne Klaganträge
- Gebühren und Tipps
- Und am Rande – Anekdoten: von Richtern, die im Ortstermin nach zwei Stunden den überhängenden Zweig einfach abbrechen und gehen, sich an die Gurgel gehenden Anwälten, unzulässigem Vergleichsdruck in Schiedsterminen und über den Umgang mit „Prinzipienreitern“.