Dr. Osnabrügge: Die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Compliance in Unternehmen und Vereinen
Referent: Rechtsanwalt Dr. Stephan Osnabrügge, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sportrecht, Pauly & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn
Die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen, Verbände und Vereine hinsichtlich der Regeltreue, moderner: Compliance, werden täglich größer. Überkommende Strukturen funktionieren zwar einerseits, begründen jedoch andererseits orientiert an modernen Anforderungen hohe Risiken sowohl für die beteiligten Organisationen als auch für die handelnden Personen.
Die wenigsten Unternehmen, Verbände und Vereine verfügen über Compliance-Managementsysteme nach Maßgabe des IDW PS 980. Das Fehlen von Compliance-Strukturen verhindert sowohl in arbeits- wie auch in sozialversicherungsrechtlicher oder auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine wirksame Delegation auf nachgeordnete Bereiche, in Vereinen und Verbänden vom Wahlamt auf das Hauptamt. Dies führt zu hohen strafrechtlichen Risiken, jedoch auch Risiken auf Schadensersatzhaftung.
Arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Mandate werden häufig isoliert auf das jeweilige Thema abgearbeitet. Dass dem in der Regel ein viel umfassenderer Beratungsbedarf hinsichtlich der Gewährleistung der Compliance zugrunde liegt, wird nicht immer erkannt. Genau dies entspricht jedoch dem wohlverstandenen Mandanteninteresse zur Vermeidung wirtschaftlicher und strafrechtlicher Nachteile.
Das Seminar vermittelt Ihnen ein grundlegendes Verständnis für die Erfordernisse des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unter dem Aspekt der Regeltreue. Es richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte genauso an unmittelbar Betroffene. Es werden die Grundlagen genauso dargestellt wie praktische Lösungshinweise. Themen sind dabei:
· Allgemeines zur Compliance, Compliance-Beauftragten, Compliance-Managementsystemen etc.
· Die arbeitsrechtliche Compliance in Unternehmen und Verbänden
· Die sozialversicherungsrechtliche Compliance in Unternehmen und Verbänden
· Grundlagen der steuerrechtlichen Compliance in Unternehmen und Verbänden
· Organisatorische Grundlagen der Gewährleistung der Compliance
· Delegation als Mittel der Enthaftung
· Praxis der Compliance in Unternehmen und Verbänden
Dr. Stephan Osnabrügge ist ausgewiesener Spezialist in der unternehmensbezogenen arbeitsrechtlichen und sportrechtlichen Beratung. Er berät in- und ausländische Unternehmen, Verbände (insbesondere Sport- sowie Berufsverbände) sowie Behörden in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrecht einschließlich des öffentlichen Dienstrechts sowie des Vereinsrechts. Dr. Osnabrügge ist Herausgeber, Autor und Mitautor diverser Fachveröffentlichungen, z.B. im „Reichert“, Vereins- und Verbandsrecht, Autor der Juris Formulare Arbeitsrecht, Mitautor im Nomos Handkommentar Kündigungsschutzrecht, in den AnwaltFormularen zum Thema „Vereinsrecht“, dem Nomos Großkommentar „Gesamtes Arbeitsrecht“, des Beck`schen Rechtshandbuchs „Leitende Angestellte und Geschäftsführer“ sowie Herausgeber u.a. des Handbuchs Kündigungsrecht.