Prof. Dr. Ansgar Staudinger: Keine Angst vorm Internationalen Arbeitsrecht
Referent:
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht, Universität Bielefeld
In diesem 2,5 stündigen LIVE ONLINE Seminar zeigt Prof. Dr. Ansgar Staudinger die maßgeblichen Regelungen zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit sowie zur Ermittlung des anwendbaren Rechts in Arbeitssachen mit internationalem Bezug auf. Dies betrifft insbesondere die Brüssel Ia-, Rom I- und II-VO. Pandemiebedingt dürften Fragestellungen mit internationalem Einschlag eher zunehmen.
Gegenstand des Seminars sind unter anderem:
• Vor welchem Gericht und aus welcher Rechtsordnung können Ansprüche aus einer Patronatsvereinbarung geltend gemacht werden?: BAG, Urteil vom 29.3.2023 (5 AZR 55/19)
• Die Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers: LArbG Hannover, Urteil vom 12.7.2021 (12 Sa 1341/20)
• Abflugort ist regelmäßig der gewöhnliche Arbeitsort des Flugpersonals: LArbG Bremen, Urteil vom 8.12.2020 (1 Sa 30/20)
• Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz des Steuerschadens bei Doppelbesteuerungsabkommen: LArbG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2020 (3 Sa 285/19)
• Die Besserstellung von Arbeitnehmern in der geänderten Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit: EuGH, Urteil vom 8.12.2020 (C-626/18)
• Die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie kann auch auf Lkw-Fahrer im länderübergreifenden Güterverkehr anwendbar sein: EuGH, Urteil vom 1.12.2020 (C-815/18)
• Welches Recht ist auf die Entlohnung eines grenzüberschreitend tätigen Lkw-Fahrers anwendbar?: EuGH, Urteil vom 15.7.2021 (C-152/20, C-218/20)
• Anwendbarkeit deutschen Rechts auf eine Leiharbeitnehmerin in Deutschland, auch, wenn sie von einem ausländischen Verleiher entsandt wurde?: LAG Baden-Württemberg, Teilurteil vom 9.4.2021 (12 Sa 15/20)
• Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) als international zwingendes Recht? Ist das Betriebsverfassungsrecht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt?: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7.5.2020, 2 AZR 692/19; LArbG Frankfurt, Urteil vom 13.6.2019 (11 Sa 812/18); dazu Staudinger/Busse, jurisPR-IWR 2/2020 Anm. 3
• Brexit und Internationales Arbeitsrecht
Auf jeden Fall wie gewohnt:
kompakt, verständlich, kurzweilig, unverwechselbar!