Prof. Dr. Florian Jacoby: Was haben die WEG-Reform 2024 und die Rechtsprechung für Neuerungen gebracht?
Referent: Prof. Dr. Florian Jacoby, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht der Universität Bielefeld
Das Seminar stellt die Entwicklungen im WEG im Jahre 2024 dar. Einen Schwerpunkt bedeutet die kleine WEG-Reform 2024:
• Einführung der „virtuellen Versammlung“ sowie
• Privilegierung von Photovoltaik als baulicher Veränderung.
Auch der BGH hat im Jahre 2024 wegweisende Entscheidungen getroffen, die das fachanwaltliche Mandat erheblich beeinflussen, insbesondere:
• Geltendmachung von Ansprüchen eines einzelnen Eigentümers nur über die GdWE, nicht unmittelbar gegenüber einem Miteigentümer (BGH 9.2.2024 – V ZR 6/23) oder Verwalter (BGH v. 5.7.2024 – V ZR 34/24).
• Bauliche Veränderung nach §§ 20 f.:
o Reichweite der Beschlusskompetenz (BGH v. 19.7.2024 – V ZR 226/23),
o Anfechtungsgründe (BGH v. 9.2.2024 - V ZR 33/23; BGH v. 11.10.2024 - V ZR 22/24),
o Anspruch auf privilegierte Maßnahme (BGH v. 9.2.2024 – V ZR 244/22).
• Entscheidungsmacht des Verwalters (BGH v. 5.7.2024 - V ZR 241/23).
• Geltendmachung von Mängelrechten gegen den Bauträger in der Mehrhausanlage (BGH v. 23.2.2024 – V ZR 132/23).
• Reichweite der Beschlusskompetenz zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG sowie Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit solcher Beschlüsse (BGH v. 22.3.2024 – V ZR 81/23; BGH v. 22.3.2024 – V ZR 87/23).
• Auslegung und Anfechtung von Beitragsbeschlüssen nach § 28 WEG (BGH v. 19.7.2024 – V ZR 102/23; BGH v. 20.9.2024 - V ZR 195/23).
• Fehlerhaftigkeit von Corona-Beschlüssen (BGH v. 20.9.2024 - V ZR 123/23; BGH v. 8.3.2024 – V ZR 80/23).
Prof. Dr. Florian Jacoby ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht,
Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität
Bielefeld und Direktor der dortigen Forschungsstelle für Immobilienrecht. Er
hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Privat- und Verfahrensrecht verfasst. Ein
wesentlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht. Unter
anderem ist er Mitautor des Staudinger-Bandes zum WEG, wo er die rechtsfähige
Gemeinschaft (§§ 9a, 9b, 11 WEG), bauliche Veränderungen (§§ 20-22 WEG) sowie
den Verwalter (§§ 26-27 WEG) bearbeitet. Als Referent nimmt er auf Tagungen und
Seminaren bundesweit zu aktuellen Fragen des Wohnungseigentumsrechts Stellung.