Prof. Dr. Markus Gehrlein: Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Insolvenz (5 Zeitstunden)
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat) und Honorarprofessur an der Universität Mannheim
Das Seminar befasst sich auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung mit gesellschaftlichen Fragestellungen in der Insolvenz. Es geht um die Verantwortung von Gesellschaftern und Geschäftsführern Die Teilnehmer werden mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut gemacht. Es werden insbesondere behandelt:
I. Kapitalaufbringung
• Kaduzierungsverfahren (§§ 22 ff GmbHG)
• Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kapitalaufbringung
• Bareinlage, Sacheinlage, Verdeckte Sacheinlage
• Zahlung des Stammkapitals zur freien Verfügung
• Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung
II. Kapitalerhaltung
• Kapitalschutz in der GmbH und der Aktiengesellschaft
• Kapitalschutz in der Kommanditgesellschaft
• Kapitalschutz versus Anlegerschutz
III. Existenzvernichtungshaftung
• Haftungsvoraussetzungen
• Unzulässigkeit eines Insolvenzantrags
IV. Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer
• Mögliche Pflichtverletzungen
• Reichweite einer Entlastung
• Darlegungs- und Beweislast
• Geltendmachung der Ansprüche
V. Personengesellschaft
• Zulässigkeit der Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens
• Abfindungsansprüche der Gesellschafter
• Geltendmachung von Forderungen der Gesellschaft
• Actio pro socio
VI. Liquidation einer GmbH
• Möglichkeiten der Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
• Voraussetzungen der Vollbeendigung