RiBGH-DUO Born / Dr. Bernau: Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften (5 Zeitstunden)
Referenten: DUO Manfred Born, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, Vorsitzender des II. Zivilsenats und Dr. Falk Bernau, Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, Mitglied des II. Zivilsenats
Das LIVE ONLINE Seminar behandelt die neueste Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften aus den ca. letzten zwei Jahren.
Unsere Referenten sind:
Manfred Born ist seit 2010 Richter im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat am BGH, seit Juni 2017 war er dessen stellvertretender Vorsitzender, seit Oktober 2022 ist er Vorsitzender des Senats. Er hat umfangreich zum Handels- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Zu seinen Publikationen gehören neben Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Festschriften u. a. „Aktienrecht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Henze/Born/Drescher, 6. Auflage 2015) und „GmbH-Recht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Born, 2020). Im „Handbuch Managerhaftung“ (Krieger/Schneider, 4. Auflage 2023) bearbeitet Herr Born die Darlegungs- und Beweislast im Haftungsprozess, in „Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 5. Aufl. 2024“ die §§ 106 und 108 und im BeckOGK GmbHG die §§ 53, 54. Er ist zudem Mitherausgeber und Co-Autor des VII. Bands des „Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts (Corporate Litigation)“ (6. Auflage 2020) sowie des Kommentars „GmbHG“ (Gehrlein/Born/Simon, 6. Auflage, 2024). Bei den Zeitschriften „Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (NZG), „Die Aktiengesellschaft“ (AG) und „Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ (ZGR) ist Born Mitherausgeber. Herr Born hält Vorträge zum Thema bei verschiedenen Veranstaltern.
Dr. Falk Bernau ist seit 2017 Richter am BGH im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat. Nach seinem Eintritt in die (niedersächsische) Justiz 2003 wurde er 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den II. Zivilsenat des BGH abgeordnet. Ab 2012 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Bundesverfassungsgericht im Dezernat des für das Gesellschaftsrecht zuständigen Bundesverfassungsrichters Dr. h.c. Schluckebier. Im Jahr 2013 folgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Celle. Dr. Falk Bernau hat neben gesellschaftsrechtlichen auch umfangreich zu deliktsrechtsrechtlichen und zivilprozessualen Fragestellungen veröffentlicht. Dr. Bernau hält Vorträge zum Thema bei verschiedenen Veranstaltern.
Die wesentlichen Themen, abhängig vom Veröffentlichungsdatum:
Personengesellschaftsrecht, u.a.
• Analoge Anwendung des § 179a auf die Personengesellschaft?
• Rückständige Einlage
• Stimmverbote bei der GbR
• Umfang der Haftung des Gesellschafters in der Insolvenz
• Haftung des geschäftsführenden Kommanditisten
• Kündigung durch Privatgläubiger
• Neuausrichtung der Prospekthaftung im weiteren Sinn
• Auskunftsersuchen des Gesellschafters
GmbH-Recht, u.a.
• Gesellschafterliste, Unterlassungsanspruch gegen Mitgesellschafter
• Anspruch auf Beschlussfassung bei sittenwidriger Herbeiführung einer Satzungsänderung
• Abberufung des Geschäftsführers und § 15 Abs. 1 HGB, Gesamtvermögensgeschäft, Missbrauch der Vertretungsmacht
• Die Reichweite des § 46 Nr. 8 GmbHG
• actio pro socio
• Ausschlussklage bei der GmbH
• Kaduzierung und verjährter Einlageanspruch
• Insolvenzreife: Zahlungsunfähigkeit und Liquiditätsstatus
• Prozessstandschaft bei § 64 GmbHG
Aktienrecht, u.a.
• Satzungsdurchbrechung
• Stimmverbot des Mehrheitsaktionärs – Geltendmachung von Ersatzansprüchen
• Reichweite der Vertretungsbefugnis des besonderen Vertreters
• Bestellung des Vorstands der Mutter-AG als Geschäftsführer der Tochter-GmbH
• Bezugsrechtsausschluss, Bekanntmachung des Vorstandsberichts
• Bezugsrechtsausschluss, Inhalt des Vorstandsberichts
• Maßgeblichkeit des Börsenwerts
• Ergänzung des Aufsichtsrats entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG bei dauerhaft boykottierendem Aufsichtsratsmitglieds
Registerrecht
• Statischer oder dynamischer Verweis bei Inhabilitätsgründen?
• Eintragung des Unternehmensvertrags im Register der Obergesellschaft?
• Vereinigung von Sparkassen - Eintragung ins Handelsregister
Insolvenz, Auflösung und Liquidation
• Keine Fortsetzung nach Ablehnung der Verfahrenseröffnung
• Eintragung des Liquidators
• Löschung der GmbH, Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug
Sonstiges
• Sonderbeiträge des Bürgermeisters
• Interprofessionelle Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
(Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklung bleiben vorbehalten!)